Aus dem Rathaus

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bekommen neues Aussehen

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Ab dem 1. Oktober 2005 bekommen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein neue Namen, neues Aussehen und neue Inhalte. Damit werden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.

In Deutschland besteht die neue Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:
der Zulassungsbescheinigung Teil I – bisher Fahrzeugschein – und
der Zulassungsbescheinigung Teil II – bisher Fahrzeugbrief.

Die neuen Zulassungsbescheinigungen sind in den EU-Mitgliedstaaten in ihren wesentlichen Teilen harmonisiert; die Eintragungen zum Halter und zur Technik erfolgen in harmonisierten Codes.

Die „alten“ Fahrzeugpapiere behalten nach wie vor ihre Gültigkeit – es besteht keine Umtauschpflicht! Für den Fahrzeughalter ändert sich deshalb bis zur nächsten Befassung mit dem Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde nichts. Erst dann wird der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II ersetzt. Diese beiden Teile bilden eine Einheit – ein Nebeneinander von alten und neuen Dokumenten wird es in Bezug auf ein Fahrzeug nicht geben.

Beim Austausch der Dokumente hat der Fahrzeughalter lediglich die Vordruckkosten zu tragen. Teil I der Zulassungsbescheinigung kostet zusätzlich 0,70 Euro, Teil II – wie auch bisher der Fahrzeugbrief – 3,60 Euro.

Die Zulassungsbehörden des Rhein-Neckar-Kreises in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch bitten um Verständnis, wenn es durch die Einführung der neuen Zulassungsbescheinigung anfänglich zu längeren Wartezeiten kommen sollte und empfehlen daher, unbedingt einen Termin zu vereinbaren.

Für weitere Fragen zur neuen Zulassungsbescheinigung stehen die Zulassungsbehörden des Rhein-Neckar-Kreises telefonisch unter 06222/3073-4106 zur Verfügung. Unter dieser Nummer können auch Termine vereinbart werden.
( 26.09.2005 - 14:02)

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