Aus dem Rathaus

Neue Anforderungen an das Lichtbild im Führerschein

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Auch das dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins beizufügende Lichtbild muss künftig den in der Passverordnung festgelegten Bestimmungen entsprechen.

Danach ist vom Bewerber ein aktuelles Lichtbild in der Größe 45 x 35 Millimeter im Hoch­format und ohne Rand vorzulegen. Das Lichtbild muss u.a. die Person in einer Frontalauf­nahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Die genauen Anforderungen der Passverordnung können im Internet unter www.gesetze-im-internet unter dem Stichwort Passverordnung (dort § 5 und Anlage 8) nachgelesen werden.

Dieselben Kriterien gelten auch für den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins (z.B. infolge Diebstahl, Verlust) oder für den Antrag auf Umtausch des „alten“ Führerscheins in einen Scheckkartenführerschein.

Übrigens:

Wer seinen alten Führerschein in den Scheckkartenführerschein umtauschen möchte, kann bei seiner für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle einen Antrag stellen. Eine persönliche Vorsprache ist hierzu erforderlich.

Für den Antrag werden folgende Unterlagen werden benötigt:

- Personalausweis oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

- Führerschein

- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde Ihres Führerscheins, sofern dieser nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch bei der Behörde angefordert werden. Sie wird dann persönlich oder der Fahrerlaubnisstelle direkt zugeleitet.

- 1 Lichtbild welches den o.g. Anforderungen entspricht

- bei Klasse 2: ab dem 50. Lebensjahr augenärztliches Zeugnis oder Gutachten und ärztliche Bescheinigung, die vom Hausarzt ausgestellt werden kann

Die Bearbeitung dauert ca. 3 Wochen, da der Scheckkartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.

Für ganz Eilige gibt es die Expressausstellung (ca. 3 Tage); diese ist mit Mehrkosten verbunden. Der Führerschein wird auf Wunsch per Post zugeschickt.
( 02.10.2008 - 16:43)

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