Aus dem Rathaus

Bürgerliche Winterpflichten

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Die Temperaturen gehen deutlich zurück und der Winter steht vor der Tür. Damit bei Eis und Schnee der Alltag nicht ins rutschen kommt, müssen auch die Bürger kräftig mit Hand anlegen. Egal ob Eigentümer, Mieter oder Pächter – die Gemeinde nimmt Anlieger in die Räum- und Streupflicht, sobald die ersten Flocken fallen und die Glätte glänzt.

Nachfolgend einige wichtige Tipps für den Einsatz vor der Haustür:

• Früh genug aufstehen: Schnee und Eis müssen werktags bis 7.00 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr.

• Die Räumpflicht endet um 21.00 Uhr, schneit es zwischendurch, muss noch einmal gekehrt oder geschippt werden.

• Granulat oder Splitt kommen bei Glätte zum Einsatz, damit auf dem Gehweg niemand ausrutscht. Salz aus Gründen des Umweltschutzes nur ausnahmsweise und sparsam verwenden.

• Jede Regel hat ihre Ausnahme: Auf eisglatten Treppen, Steigungen oder an Gefällen darf man nachsalzen, höchstens jedoch mit einem Esslöffel pro Quadratmeter.

• Streumaterial – Streusand gibt es in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei im Bauhof, jeweils freitags ab 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bringen Sie dazu geeignete Transportbehälter mit.

• Gehwege auf 1,50 m Breite räumen, den Schnee nicht auf die Fahrbahn oder am Straßenrand anhäufen, da es sonst dort kein Fortkommen mehr für den Verkehr gibt.

• An die Müllabfuhr denken: Die Zugänge zu den Mülltonnen müssen schnee- und eisfrei sein.

• Straßenabläufe und Rinnen nicht vergessen: Dort darf der Winter nichts verstopfen, sonst fließt bei Tauwetter das Schmelzwasser nicht ab.

• Wasserhydranten müssen immer frei von Schnee und Eis sein, und auch die Hydrantenschilder sollten gut erkennbar sein. Bei einem eventuell notwendig werdenden Einsatz der Feuerwehr kann so wertvolle Zeit gewonnen werden.
( 13.11.2006 - 11:52)

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