Aus dem Rathaus

Flächendeckende Historische Erhebung altlastverdächtiger Flächen im Rhein Neckar-Kreis

Zurück zur Startseite - Zur Kategorie-Übersicht


Von Grundstücken ehemaliger Gewerbe- und Industrieflächen sowie von stillgelegten Deponien können erhebliche Gefahren für die Umweltgüter Wasser, Boden, Luft und damit auch für die menschliche Gesundheit ausgehen. Aus Gründen der Umweltvorsorge hat daher das Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis die flächendeckende systematische "Fortschreibung der Erfassung altlastverdächtiger Flächen" beauftragt und in den Jahren 2005 - 2007 durchführen lassen.

In der Ersterhebung (1992 in Sinsheim, 1995 im südlichen Landkreis, 1998 im östlichen Landkreis und 2000 im nördlichen Landkreis) wurden alle größeren Auffüllungen und sonstigen Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden waren (Altablagerungen) erfasst. Ebenso wurden die Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte), erhoben. In der nun abgeschlossenen Fortschreibung wurden alle seit der Ersterhebung neu hinzugekommenen Altstandorte erfasst und dokumentiert. Es wurden Gewerbeabmeldungen bis 30.06.2004 erfasst (Stand der Erhebung). Zwischenzeitlich hinzugekommene Verdachtsflächen auf Grund jüngerer Gewerbeabmeldungen sind nicht enthalten. Zusätzlich wurde ein Teil der Altfälle überarbeitet, um den Neuerungen im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und in der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) gerecht zu werden.

Das Landratsamt als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde hat den Städten Gemeinden sämtliche Informationen über Flächen zur Verfügung gestellt, im Zuge der Ersterfassung der altlastverdächtigen Flächen und der Fortschreibung der Erfassung ermittelt wurden.

Auf diese Weise wird allen Grundstückseigentümern die Möglichkeit eingeräumt, sich über ihr Grundstück hinsichtlich eines Altlastverdachtes zu erkundigen.

Bei Flächen mit einem Altlastenverdacht werden die Eigentümer schriftlich informiert, zumal auf diesen Verdachtsflächen die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde orientierende Untersuchungen (O. U.) nach § 9 Abs. 1 BBodSchG durchführen muss. Ziel dieser orientierenden Untersuchungen, die auf Kosten der Behörde durchgeführt werden, ist es, den (Anfangs-)verdacht auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast entweder auszuräumen oder zu bestätigen.
( 11.08.2008 - 10:22)

Zurück zur Startseite - Zur Kategorie-Übersicht

© Gemeinde Reilingen 2008