Aus dem Rathaus

Beratung auch für BfA-Versicherte

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Versicherte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) können sich ab sofort in allen Fragen ihrer gesetzlichen Rentenversicherung auch an die Landesversicherungsanstalt (LVA) Baden-Württemberg wenden.

Laut Gesetz über die Organisationsreform der deutschen Rentenversicherung übernehmen ab 1. Oktober 2005 die heutigen Landesversicherungsanstalten, dann unter dem neuen, einheitlichen Namen „Deutsche Rentenversicherung“, die Auskunft und Beratung aller Versicherten.

Eine qualifizierte Beratung ist jedoch nur möglich, wenn die Berater Einblick in die Versicherungskonten der Ratsuchenden haben. Die LVA Baden-Württemberg und die BfA haben bereits ab dem 1. Januar 2005 die Voraussetzungen für diesen gegenseitigen Zugriff auf die Versichertenkonten geschaffen. Der Datenschutz ist dabei voll gewährleistet.

Es ist schwierig abschätzen, wie sich dieses zusätzliche Beratungsangebot auswirkt. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die LVA darum, einen Beratungstermin telefonisch zu vereinbaren. Selbstverständlich können sich BfA-Versicherte in der Übergangszeit auch weiterhin in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA beraten lassen, solange diese noch bestehen. Die Übertragung der Auskunfts- und Beratungsaufgaben auf die Regionalträger der deutschen Rentenversicherung ist in Abschnitten auf mehrere Jahre angelegt.

Weitere Auskünfte gibt es bei den Dienststellen der LVA Baden-Württemberg, in ihren Regionalzentren und Außenstellen sowie bei den Versichertenberatern. Namen und Adressen finden Sie im Internet unter http://www.lva-baden-wuerttemberg.de, LVA-Infotelefon: 0800 4636582.
( 10.01.2005 - 11:47)

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