Aus dem Rathaus

Neue Frist zur Kündigung


Seit 01. Juni 2005 gilt für fast jeden Mietvertrag in Deutschland eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Auf diese Ergänzung zur Mietrechtsreform von 2001 macht der Deutsche Mieterbund in Berlin aufmerksam. Bisher galt die generelle Dreimonatsfrist nur für Mietverträge, die nach dem 01. September 2001 geschlossen wurden.

Ausnahmen bilden jetzt nur noch individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter. Das können z.B. nach Verhandlungen handschriftlich festgehaltene Vereinbarungen sein. Längere Fristen, die standardisiert im Mietevertrag stehen, verkürzen sich dagegen auf drei Monate. Keine Auswirkungen hat das Gesetz allerdings auf bereits ausgesprochene Kündigungen. Für sie gelten den Angaben zu Folge weiterhin die Regeln zum Zeitpunkt der Kündigung.
( 20.06.2005 - 15:24)

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