Aus der Geschäftswelt

Bürokratieabbau auch im Handwerk

Zurück zur Startseite - Zur Kategorie-Übersicht


Seit Jahresbeginn ist die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen auf die Handwerkskammer Mannheim übergegangen. Damit wurde eine langjährige Forderung des Handwerks erfüllt, Ausnahmeeintragungen in die Handwerksrolle in eigener Verantwortung selbst durchführen zu können. Bisher hatte das jeweilige Regierungspräsidium über die Anträge zu entscheiden.
Durch die Änderung der Handwerksordnung wurde der Weg auf die Übertragung der Verfahren an die Handwerkskammern eröffnet. Baden-Württemberg hat als eines der ersten Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und damit zu einem Stück Bürokratieabbau beigetragen. Die Handwerkskammer Mannheim erwartet durch die Übertragung der Zuständigkeiten eine erhebliche Beschleunigung der Eintragungsverfahren.
Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen werden wollen und über keine entsprechende Meisterprüfung verfügen, können nun direkt bei der Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung beantragen.

Hierzu gehören auch die neuen Eintragungen aufgrund der sogenannten "Altgesellenregelung".
Bei einer Ausnahmebewilligung werden Gewerbetreibende in die Handwerksrolle eingetragen, wenn ein Ausnahmefall vorliegt und meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind. Ausnahmegründe sind beispielsweise ein "fortgeschrittenes" Alter, drohende Arbeitslosigkeit, Gelegenheit zur Betriebsübernahme, gesundheitliche Gründe.
Eine Ausübungsberechtigung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird erteilt, wenn der Antragsteller eine Gesellenprüfung im entsprechenden Handwerk abgelegt hat und sechs Jahre in dem zu betreibenden Handwerk tätig war, davon vier Jahre in leitender Stellung.
Im letzten Jahr wurden bei der Handwerkskammer Mannheim auf der Basis von Ausnahmebewilligungen 59 Gewerbetreibende in die Handwerksrolle eingetragen, Ausübungsberechtigungen wurden 80 erteilt.
Antragsteller wenden sich bei der Handwerkskammer Mannheim an Herrn Behrendt, Tel.: 0621/18002-125 oder E-Mail: mailto:behrendt@hwk-mannheim.de. Bei ihm sind auch Anträge und Merkblätter erhältlich.
( 17.02.2005 - 10:56)

Zurück zur Startseite - Zur Kategorie-Übersicht

© Gemeinde Reilingen 2005