Aus dem Rathaus

Das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert: Keine Erlaubnis für das Steigenlassen von Skylaternen


Rechtlich gesehen werden Skylaternen als ungesteuerte und unbemannte Flugkörper mit Eigenantrieb eingestuft, für deren Aufstieg eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO erforderlich ist. Zuständige Luftfahrtbehörde für den Regierungsbezirk Karlsruhe ist das Regierungspräsidium.

Aus Gründen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Brandgefahren, kann das Regierungspräsidium in Abstimmung mit der Feuerwehr allerdings für Skylaternen keine Erlaubnisse erteilen.

Im Übrigen stellt das ungenehmigte Aufsteigenlassen solcher Skylaternen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften um eine Straftat handelt.

Weitere Informationen:
Regierungspräsidium, Referat 46 - Luftfahrtbehörde, 76247 Karlsruhe, Tel. 0721/ 926-3508, Fax 0721/373336, E-Mail: mailto:hansheinrich.kudlinski@rpk.bwl.de
( 25.08.2008 - 10:46)

Zurück zur Startseite - Zur Kategorie-Übersicht

© Gemeinde Reilingen 2008