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Vorsicht mit Kerzen und Feuerwerkskörpern

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Alt und Jung freut sich auf das Weihnachtsfest und das wunderbare Licht der Kerzen am Tannenbaum. Auch ist es lange Tradition, das neue Jahr mit bunten Leuchtraketen und Böllern zu begrüßen. Bei aller Freude auf die Festtage und den bevorstehenden Jahreswechsel dürfen aber Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Kerzen und Feuerwerkskörpern nicht vergessen werden.
Häufigste Schadensursachen sind nicht beaufsichtigte Kerzen in Adventskränzen, Gestecken und Weihnachtsbäumen. Um Brände in Wohnungen und Häusern zu vermeiden, brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen und rechtzeitig wechseln, bevor sie zu kurz werden und Äste oder Zweige in Brand stecken können. Das gilt auch dann, wenn man nur kurze Zeit das Zimmer verlassen will. Sind kleine Kinder im Haus, sollte man auf echte Kerzen am besten ganz verzichten. Bei Adventskränzen ist auf eine feuerfeste Unterlage zu achten und für den Fall, dass doch etwas passiert, müssen Feuerlöscher, Sand oder Wasser bereit stehen. Der beste Schutz im Brandfall ist ein geprüfter Rauchmelder. Wenn es brennt, warnt das durchdringende akustische Signal dieser Warnanlage alle Hausbewohner.
Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben und sollten ebenso wie Feuerzeuge und Zündhölzer sicher aufbewahrt werden. Raketen und Böller gehören niemals in Hände von Kindern oder Betrunkenen und dürfen nur im Freien verwendet werden. Dabei ist die Gebrauchsanweisung der Hersteller genau zu beachten. Zuschauer sollten immer einen größtmöglichen Abstand halten und Fenster von Häusern und Wohnungen sind geschlossen zu halten. Hunde und Katzen sollten nicht allein nach draußen gelassen werden.
Es gibt im übrigen auch eine zeitliche und räumliche Einschränkung für die Verwendung von Feuerwerkskörpern. Die Verwendung von Knallern ist nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) erlaubt und es gilt ein Verbot in der Nähe von Kirchen, Altenheimen und Krankenhäusern.
Und wer zahlt, wenn doch etwas passiert? Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die aufgrund des Feuers oder durch das eingesetzte Löschwasser an den Einrichtungsgegenständen entstehen. Dazu gehören dann auch ruinierte Weihnachtsgeschenke. Die private Haftpflichtversicherung kommt zum Einsatz, wenn durch ungeschicktes Hantieren mit Feuerwerkskörpern ein Schaden an fremdem Eigentum oder ein Körperschaden bei einer anderen Person verursacht wird. Führt ein Silvesterunfall am eigenen Körper zur Invalidität, kommt eine private Unfallversicherung zum Tragen. Eine Wohngebäudeversicherung hilft, wenn beispielsweise explodierte Feuerwerkskörper in der Silvesternacht das Gebäude beschädigen oder der Weihnachtsbaumbrand das Wohnzimmer unbenutzbar macht.
Allerdings gibt es Versicherungsschutz nur für den, der nicht "grob fahrlässig" handelt.
( 19.12.2005 - 11:53)

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