Aus dem Rathaus

Einheitlicher Handwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-Neckar erfolgreich gestartet
Handwerkerparkausweis


Der neue gebietsübergreifende Handwerkerparkausweis ist seit dem 1. Januar 2008 in allen 290 Kommunen der MRN gültig. Antragsberechtigt sind Betriebe, die entweder bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelkammer gemeldet sind, eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Anlagen A und B zur Handwerksordnung ausüben und für das Ausüben dieser Tätigkeit ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigen. Der Ausweis gilt an Werktagen während des Arbeitseinsatzes in definierten Sonderzonen wie z. B. auf Bewohnerparkplätzen oder im eingeschränkten Halteverbot. Er wird für ein Jahr von der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz ausgestellt und kostet 150,- €. Innerhalb der ersten zehn Tage wurden in der MRN bereits mehr als 50 dieser Parkausweise an den Handwerker gebracht.

Mehr Informationen zum Handwerkerparkausweis finden Sie unter
http://www.m-r-n.com/handwerkerparkausweis.
( 21.01.2008 - 13:05)

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