Aus dem Rathaus

Neues Personenstandsgesetz tritt in Kraft
Elektronisch geführte Register auch im Reilinger Standesamt

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Am 01. Januar 2009 tritt das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Neben Maßnahmen zum Bürokratieabbau, etwa durch eine Straffung der personenstandsrechtlichen Verfahren, liegt ein Schwerpunkt der Reform vor allem in der Einführung von elektronisch geführten Personenstandsregistern, in welchen künftig die Beurkundungen vorgenommen werden. Darüber hinaus soll ein weitgehend standardisierter elektronischer Mitteilungsverkehr der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden realisiert werden. Die beim Reilinger Standesamt seit 1870 in Büchern gebundenen Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträge werden damit künftig von elektronisch geführten und inhaltlich gestrafften Personenstandsregistern abgelöst. Schließlich erwartet den Bürger ein Zugang zum Standesamt über das Internet.

Die Reform des Personenstandsrechts beinhaltet auch das Ende der Familienbücher. Das Familienbuch gibt es seit 01. Januar 1958 als viertes Personenstandsbuch und wurde bislang beim jeweiligen Wohnortstandesamt der Eheleute aufbewahrt. Ab 2009 werden diese Familienbücher als Heiratseintrag fortgeführt und befinden sich beim jeweiligen Heiratsstandesamt. Auszüge und beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sind demnach nur noch bis Ende diesen Jahres erhältlich. Im kommenden Jahr 2009 werden aus den Familienbüchern nur noch so genannte Eheurkunden ausgestellt. Diese haben einen deutlich geringeren Informationsgehalt. Insbesondere die seither im Familienbuch eingetragenen gemeinsamen Kinder sind darin nicht mehr aufgeführt.

„Mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken ist das Reilinger Standesamt auch in der Zukunft für alle Standesfälle im Leben gerüstet“, ist der Leiter des Grundbuch- und Standesamtes Uwe Schuppel überzeugt. Die vom Gesetzgeber geforderte Umstellung werde sicher nicht einfach zu bewältigen sein. Sie stehe vor allem unter erheblichem Zeitdruck. Unbestritten sei aber die Notwendigkeit, um die Voraussetzungen für eine moderne, bürgerfreundliche und effiziente Verwaltung zu schaffen. Nicht zu unterschätzen sei auch das vereinfachte Beurkundungsverfahren, das viele Synergieeffekte biete.

Foto: Gemeinde
( 22.12.2008 - 08:23)

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