Aus der Geschäftswelt

Haben Sie schon einen Datenschutzbeauftragten?


Ab dem 22. Mai 2004 müssen in deutschen Unternehmen Datenschutzbeauftragte bestellt sein. Ein Verstoß gegen die Bestellungspflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Ob Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterdaten: Auch die meisten Handwerksbetriebe arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen. Datenerhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsvorgänge unterliegen ab dem 22. Mai 2004 verschärften Anforderungen, die der Betrieb beziehungsweise sein Datenschutzbeauftragter zu beachten hat.

Bitte Informieren Sie sich dringend über Ihre Pflichten und die Einzelheiten.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag hält unter folgender Internetadresse wichtige Informationen für Sie bereit:
http://www.hw-net.de/asp/index.asp?k=1057&id=17583&da=D&uc=&st=1
( 24.05.2004 - 12:14)

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