Umwelt

Ab 1. Mai: Rückgabe von Pfandflaschen überall im Handel
Ab 1. Mai: Rückgabe von Pfandflaschen überall im Handel


Ab dem 1. Mai tritt die letzte Stufe der Pfandverordnung für Einweggetränke in Kraft. Pfandflaschen können dann überall im Handel zurückgegeben werden, unabhängig davon, wo sie erworben wurden. Händler müssen zukünftig auch solche leere Verpackungen von Getränken annehmen, die nicht bei ihnen erworben wurden. Die so genannten Insellösungen einzelner Handelsketten entfallen künftig. Im Gegenzug finden Sie ab Mai auf allen Flaschen das oben abgebildete Logo.

Ab 1. Mai 2006 wird die Pfandpflicht auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insbesondere sogenannte Alkopops) ausgedehnt. Pfandfrei bleiben Frucht- und Gemüsesäfte, Milch, Wein und Spirituosen sowie ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel).

Ausführliche Informationen zum neuen Rückgabesystem bietet die Deutsche Pfandsysteme GmbH unter http://www.dpg-pfandsystem.de nicht nur für Handel und Industrie sowie Fachleute, sondern auch für den Endverbraucher an.
( 20.04.2006 - 18:11)

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