Aus dem Rathaus

Gemeinde fördert Ausbildungsplätze


Sie wollen einen Beitrag zum Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit leisten und in Ihrem Unternehmen einen Ausbildungsplatz bereitstellen?
Ihre Betriebssitz-Gemeinde kann Sie dabei unterstützen.

Jeder zusätzlich bereitgestellte Ausbildungsplatz in Reilingen wird mit einem einmaligen Betrag von 1.200 Euro im ersten Ausbildungsjahr gefördert. Bewertungsmaßstab ist die Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre vor der Antragstellung (2004-2006) bereitgestellten Ausbildungsplätze.

Antragsberechtigt sind alle der Gewerbeordnung unterliegenden Reilinger Betriebe mit Hauptsitz in Reilingen, die gewerbesteuerpflichtig sind. Auf eine etwaige Fälligkeit von Gewerbesteuerzahlungen kommt es nicht an. Eine Verrechnung mit derartigen Zahlungen findet nicht statt.

Besondere Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Jeder Förderantrag kann formlos gestellt werden. Gefordert wird lediglich ein Nachweis über die Anzahl der seither bereitgestellten Ausbildungsplätze von der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

Über die vollständigen Förderrichtlinien informiert Sie gerne Ihre Gemeindeverwaltung, Rathaus, Tel. 952-206. Die Richtlinien sind im Wortlaut aber auch im Internet unter http://www.reilingen.de/wowas/satzung/ausbildung.htm nachzulesen.
( 07.05.2007 - 12:14)

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