Aus dem Rathaus

Gültigkeit des Passes überprüfen

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Der nächste Urlaub kommt bestimmt. Leider bemerken Reisende oft erst am Flughafen oder am Grenzübergang, dass ihr Ausweisdokument abgelaufen ist. Um diese unnötige Aufregung zu vermeiden, rät das Bürgermeisteramt allen Bürgern, bereits bei der Urlaubsplanung zu prüfen, ob Personalausweis oder Reisepass während der geplanten Reise noch gültig sind.

Seit Einführung der neuen maschinenlesbaren Personalausweise und Reisepässe im Jahre 1987 ist eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nicht mehr möglich. Deshalb muss immer ein neues Dokument ausgestellt werden. Weil das die Bundesdruckerei in Berlin macht, vergehen von der Antragstellung bis zu Aushändigung nicht selten bis zu ' Wochen. Vor allem in den Sommermonaten kann es bei der Bundesdruckerei aufgrund der großen Anzahl von Anträgen zu Produktionsengpässen kommen.

Sollten Personalausweis oder Reisepässe nicht mehr oder nicht für die gesamte Dauer der Reise gültig sein, empfiehlt es sich, möglichst bald mit dem alten Ausweisdokument und einem aktuellen Passbild (mit hellem Hintergrund) das Bürgeramt im Rathaus aufzusuchen. Notwendig ist die persönliche Vorsprache, weil der Antrag persönlich unterschrieben werden muss. Auch Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren benötigen für einen Auslandsaufenthalt ein gültiges Ausweisdokument. Dies kann ein eigener Kinderausweis sein oder der Eintrag im Reisepass der Eltern.

Für den Antrag ist neben der Geburtsurkunde auch eine Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile vorzulegen. Ein Passbild im Kinderausweis ist in den meisten Ländern erst ab dem zehnten Lebensjahr erforderlich.
( 24.01.2005 - 15:05)

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