Umwelt

"Stadthund“ nicht für Rinderkrankheiten verantwortlich

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Im vergangenen Sommer war es in der Region zwischen Hundehaltern und Landwirten zu teilweise drastischen Konflikten gekommen – man vermutete, dass mit Hundekot verunreinigte Weiden und Futterflächen Schuld an Krankheiten und Aborten bei Kühen sein würden.

Tatsächlich scheiden Hunde, die mit dem Einzeller Neospora caninum infiziert sind, ansteckende Stadien des Erregers mit dem Kot aus. Mit Hundekot verunreinigtes Futter ist deshalb eine mögliche Infektionsquelle für Rinder, bei denen Neospora Aborte verursachen kann.
Doch aktuelle Studien der Bundestierärztekammer Bonn haben ergeben, dass der normale "Stadt- und Famillienhund“ nicht als Infektionsquelle verantwortlich gemacht werden kann. Von März 2001 bis Februar 2004 wurden 11.586 Kotproben in zwei veterinärmedizinischen Labors untersucht. Hier konnten nur fünfmal die infektiösen Stadien von Neospora gefunden werden.

Epidemiologische Untersuchungen von Rinderherden in Rheinland-Pfalz ergaben als wichtigsten Risikofaktor für Neospora bedingte Aborte die Haltung von Hunden in dem betroffenen Betrieb selbst. Denn vor allem Hofhunde können erregerhaltiges Material aufnehmen wie abortierte Kälber und Nachgeburten, und sich zunächst selbst infizieren. In der Folge scheiden sie mit dem Kot einige Tage lang ansteckende Stadien von Neospora aus und werden so wiederum zur Infektionsquelle für Rinder. Hunde, die ausschließlich mit kommerziellem Fertigfutter ernährt werden, stellen kaum ein Risiko dar. Je weniger sie sich selbst infizieren können, umso weniger kommen sie auch als Infektionsquelle für Rinder in Frage.

Generell ist die Übertragung von der Kuh auf das ungeborene Kalb zahlenmäßig und wirtschaftlich als wesentlich bedeutender anzunehmen, als eine Infektion durch die Aufnahme von infektiösen Stadien aus Hundekot, so die Bundestierärztekammer.

Auch wenn der "Stadthund“ damit entlastet wird, bittet das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises die Hundehalter in der Region, unbedingt darauf zu achten, dass ihr Vierbeiner keinesfalls sein "Geschäft“ auf landwirtschaftlichen Flächen verrichtet. Und falls dies doch geschehen ist, zumindest den Hundekot zu entsorgen.
Hundekot gehöre aus hygienischen Gründen nicht in Lebensmittel und ebenso wenig in Futter für Lebensmittel liefernde Tiere, wie beispielsweise Weiden und Wiesen, die für Heu und Grünfutter genutzt werden. Anbauflächen von Obst und Gemüse sollten verständlicherweise ebenso frei von Hundekot gehalten werden.

Die Landwirte weist das Veterinäramt darauf hin, Abortmaterial und Nachgeburten sofort und für Hunde unzugänglich zu entsorgen. Hunde sollten nicht mit rohem Fleisch gefüttert werden. Futter und Tränkwasser müssen vor Verunreinigungen durch Hundekot geschützt sein.

Weitere Informationen über Neospora caninum erteilt die Bundestierärztekammer e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn, Tel. (0228) 72546-0, Internet: http://www.bundestieraerztekammer.de
( 11.04.2005 - 13:46)

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