Umwelt

Wissen woher der Strom kommt


Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die seit 15. Dezember vorgeschriebene Stromkennzeichnung. Die Stromkennzeichnung bringt mehr Information und damit mehr Wahlfreiheit für die Stromkunden. Damit müssen die Stromversorger in Deutschland die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland darüber informieren, aus welchen Quellen der von Ihnen verbrauchte Strom stammt. Zugleich sind mindestens der Ausstoß des wichtigsten Treibhausgases Kohlendioxid und der Anfall radioaktiver Abfälle anzugeben. Das ermöglicht es den Stromkunden, ihren Versorger nicht nur anhand des Strompreises, sondern auch wegen der Herkunft des Stromes auswählen zu können.

Die neue Transparenz für die Stromkunden macht eine Regelung des im Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) möglich. Danach müssen die Stromanbieter ab dem 15. Dezember 2005 auf ihren Stromabrechnungen alle Energieträger benennen, aus denen der gelieferte Strom stammt. Grundlage der deutschen Vorschriften ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003. Die Bundesregierung hat zunächst darauf verzichtet, eine Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zu nutzen, mit der genauere Vorgaben zur Stromkennzeichnung gemacht werden könnten. Vielmehr wird auf die Selbstregelung durch die Strombranche gesetzt.
( 19.12.2005 - 11:52)

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