Umwelt

Energiepass

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Am 1. Januar 2008 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Darin wird auch geregelt, wie der lange diskutierte Energieausweis oder Energiepass für Bestandsgebäude aussehen soll. Der Energiepass muss ab 2008 beim Verkauf oder bei der Neuvermietung eines Gebäudes vorgelegt werden.

Welche Arten von Energiepass gibt es ?
Auf Beschluss der Bundesregierung wird es künftig zwei unterschiedliche Arten von Energiepass geben:

a. den verbrauchsorientierten Energiepass
Bei diesem Ausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchskennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Heizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung ermittelt wird. Hierbei werden auch Klima und Witterung in den jeweiligen Jahren berücksichtigt.

b. der bedarfsorientierte Ausweis
Für diesen Pass werden alle wichtigen Informationen zum energetischen Zustand eines Hauses in Rahmen einer Vor-Ort-Begehung zusammengefasst. Dazu gehören die Dämmung, der Zustand von Fenster und Türen, des Daches und der Kellerdecke, der gesamten Gebäudehülle. Natürlich auch der Verbrauch von Heizung und Warmwasser etc..

Wer benötigt welchen Energiepass ?
Für alle Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 - also vor dem in Kraft treten der ersten Wärmeschutzverordnung - gebaut wurden, muss ein bedarfsorientierter Energiepass vorgelegt werden. Ausnahme: Gebäude, die zwischenzeitlich nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung saniert wurden. Wer eine Förderung in Anspruch nehmen will, muss ebenfalls einen bedarfsorientierten Ausweis vorlegen.
Für alle größeren Gebäude und für alle Gebäude, die nach 1978 errichtet wurden, haben die Besitzer die Wahl zwischen beiden Ausweisen.
Bis Ende 2007 gilt für alle Hausbesitzer die uneingeschränkte Wahlfreiheit, sofern sie jetzt schon einen Energiepass ausstellen lassen wollen. Dieser hat dann eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Was kostet ein Energiepass und wer darf ihn ausstellen ?
Der bedarfsorientierte Energieausweis kostet, je nach Größe des Hauses, zwischen 100 und 300 Euro. Der verbrauchsorientierte ist wesentlich billiger. Energieausweise dürfen ausschließlich von qualifizierten Experten ausgestellt werden. Dazu gehören Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation, Bauingenieure, Architekten und Energieberater.
( 12.02.2007 - 13:31)

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