Aus dem Rathaus

Stallpflicht weiterhin teilweise gelockert


Mit einer mehrseitigen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung hat der Landkreis Rhein-Neckar seitherigen Regelungen über die Stallpflicht für Geflügel bis 30.04.2007 verlängert (siehe Reilinger Nachrichten vom 02.11.2006). Für Reilingen bedeutet dies, dass Hausgeflügel weiterhin im Freien gehalten werden darf, allerdings muss die Anzahl und die Art der Tiere dem Veterinäramt angezeigt werden.

Die Regelung wurde getroffen, weil das Bundesforschungsinstitut weiterhin von einem hohen Infektionsrisiko ausgeht und gegen die Freilandhaltung Bedenken erhob.

Geflügelhalter müssen Freilandhaltung dem Veterinäramt unverzüglich anzeigen. Enten und Gänse sind räumlich getrennt von anderem Hausgeflügel zu halten. Sie müssen stichprobenweise monatlich per Kloaken- oder Rachentupfer untersucht werden. Wer mehr als 100 Stück Geflügel im Freien hält, muss vom 15.3. bis 31.5. und vom 15.10. bis 15.12. blutserologische Stichprobenuntersuchungen durchführen. Außerdem müssen Züchter ein Bestandsregister über verendete Tiere führen und bei drei oder mehr toten Tieren (bei bis zu 100 Stück Gesamtbestand, bei größeren Beständen 2 %) dies dem Veterinäramt melden.

Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Geflügelveranstaltungen sind generell verboten. Ausnahmegenehmigungen können beim Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises, Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch, Tel. 06222/3073-4265, beantragt werden.
( 06.11.2006 - 11:31)

Zurück zur Startseite - Zur Kategorie-Übersicht

© Gemeinde Reilingen 2006