Umwelt

Dosenpfand neu geregelt

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Der Verordnungsentwurf, auf den sich der Bundesrat einigte, sieht vor, dass grundsätzlich auf alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand erhoben werden soll. Die Pfandhöhe soll einheitlich 0,25 Euro für alle Verpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter betragen. Die Pfandpflicht soll auf die Massengetränke Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure beschränkt werden. Pfandpflichtig werden künftig auch alkoholhaltige Mischgetränke, so genannte Alcopops.

Pfandbefreiung für "Öko-Verpackungen"
Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Fruchtsäfte, Wein, Spirituosen, Spirituosenmischgetränke mit mindestens 15 Prozent Alkoholgehalt, Milch und diätische Getränke. Nicht mit einem Pfand belegt werden zudem Einweggetränkeverpackungen, die als ökologisch vorteilhaft eingestuft worden sind. Dies gilt auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen für PE-Schlauchbeutel, Getränkekartons und Standbodenbeutel.

Das Dosenpfand wurde nun für die Verbraucher einfacher geregelt. Künftig gilt das Pfand für alle Massengetränke in ökologisch nachteiligen Einwegverpackungen, unabhängig von ihrem Inhalt.

Umweltverbände begrüßen Entscheidung
Der Deutsche Naturschutzring (DNR), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Stiftung Initiative Mehrweg, begrüßten einhellig die Entscheidung des Bundesrates. Nach jahrelangem Streit sei dies "ein guter Tag für Umwelt und Verbraucher", erklärte DNR-Präsident Hubert Weinzierl. Die Landschaftsvermüllung werde dauerhaft eingedämmt und die Atmosphäre von jährlich hunderttausenden Tonnen Kohlendioxid entlastet. Die Novelle stütze außerdem die regionale Vielfalt in der deutschen Getränkewirtschaft.
( 23.10.2004 - 19:21)

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