Aus dem Rathaus

Ladenöffnung am Pfingstsonntag


2007 hat der baden-württembergische Landtag ein neues Landesöffnungsgesetz beschlossen und darin die werktäglichen Öffnungszeiten freigegeben. Einige Sonntage wurden dagegen im Vergleich zum alten Ladenschlussgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt. Hierzu zählt der Pfingstsonntag.

Während an Sonntagen frische Milch, Konditor- und frische Backwaren, Blumen sowie selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte verkauft werden dürfen, ist dies am 1. Weihnachtsfeiertag sowie am Oster- und Pfingstsonntag verboten. Lediglich der Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften ist zulässig.
( 25.04.2008 - 10:36)

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