Umwelt

Natura 2000 - Nachmeldung von Vogelschutzgebieten

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Artenvielfalt bedeutet für uns Menschen in vielerlei Hinsicht Lebensqualität. Hierzu zählen Freude am Erleben der freien Natur ebenso wie Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Wie viel ärmer wäre unsere Natur ohne die bunten Schmetterlinge, die Farben- und Formenfülle der Blütenpflanzen oder die besonders prächtig gefiederten Vögel, wie beispielsweise der Eisvogel. Wo diese Arten leben, ist auch für uns die Welt noch "in Ordnung". Sie stellen eine Bereicherung für unsere Erholung, für den nötigen Abstand vom Alltag oder für ein genussreiches Naturerlebnis dar.

Vogelschutzgebiete sind neben den FFH-Gebieten Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000". Die Bundesländer sind verpflichtet, die "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten" Brut- und Zugvogelgebiete zu Schutzgebieten zu erklären und der Europäischen Kommission hierzu die erforderlichen Informationen zu übermitteln.

Bevor die Vogelschutzgebiete offiziell an die Europäische Kommission weitergemeldet werden, wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, um über den NachmeIdeentwurf zu informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Hierzu fand zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Kommunen und Verbände statt. Auf der Grundlage des danach überarbeiteten Entwurfs wird nunmehr ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei dem jeder Interessierte die Gelegenheit erhält, die Gebietsvorschläge einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

Folgendes ist wichtig:
Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche oder auch touristische Nutzungen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang können in der Regel wie immer schon weiterhin ausgeübt werden. Bestehende Anlagen und Einrichtungen genießen Bestandschutz. Es geht vor allem darum, den gegenwärtigen Erhaltungszustand der Gebiete zu sichern.

Die Auswahl und Abgrenzung von Vogelschutzgebieten darf nur auf der Grundlage naturschutzfachlicher Kriterien vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass eine Herausnahme von Flächen aus dem Gebietsentwurf grundsätzlich nur erfolgen darf, wenn dies naturschutzfachlich vertretbar ist, etwa weil die melderelevanten Vogelarten nicht (mehr) vorkommen bzw. die Lebensraumstrukturen für diese Vogelarten nicht vorhanden oder schlecht ausgeprägt sind.

Das 1445 ha große nachzumeldende Vogelschutzgebiet Schwetzinger- und Hockenheimer Hardt im Rhein-Neckar-Kreis verteilt sich auf die Gemeinden Hockenheim, Leimen, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen und Walldorf. Gut ein Drittel des Gebiets ist bereits als Waldbiotop nach § 30a LWaldG, Schonwald, Bannwald oder FFH-Gebiet geschützt.

Das gesamte Vogelschutzgebiet liegt im Naturraum Hardtebenen und ist fast vollständig bewaldet (überwiegend Kiefernmischwald und eingestreut Kiefernforste, trockener Eichen-Hainbuchenwald und an etwas frischeren Stellen Buchenwald mit Bärlauch). Es liegt über sandig-kiesigem, z.T. lehmdurchsetztem Untergrund, der überwiegend von Flugsand bedeckt ist. Letzterer ist zu langen Dünenwällen aufgeweht, die von Norden nach Süden verlaufen, nach Osten steil und nach Westen flach abfallen. Insgesamt wird das Gebiet durch Trockenheit geprägt und auf offenen Bereichen hat sich meistens Heidevegetation ausgebildet. Der im Vergleich zu Wäldern auf feuchteren und fruchtbareren Böden eher lichte Aufbau der Hardt kommt den Lebensansprüchen des Ziegenmelkers entgegen. Er hat hier eines der letzten regelmäßig besetzten Brutvorkommen in Baden-Württemberg. Ähnliche Lebensraumansprüche wie der Ziegenmelker hat die selten gewordene Heidelerche, die hier ein in der Oberrheinebene wichtiges Brutvorkommen besitzt. An weiteren Arten der Vogelschutzrichtlinie wurden im Gebiet Brutvorkommen von Baumfalke, Wespenbussard, Hohl-taube, Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Wendehals und Neuntöter nachgewiesen.

Nachdem Ende 2005 die Städte und Gemeinden angehört wurden und der Gemeinderat zustimmte, können bis 01.02.2007 auch Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen an das Regierungspräsidium Karlsruhe abgeben.

Informationen zu den Gebietsvorschlägen finden Sie im Internet unter http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de und unter http://www.natura2000-bw.de
( 18.12.2006 - 13:27)

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