Aus dem Rathaus

Eigenheimzulage läuft zum 31.12.2005 aus

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Das Bundeskabinett hat am 29. November beschlossen, die Eigenheimzulage zum 31. Dezember 2005 auslaufen zu lassen. Stattdessen sollen eine stärkere Einbeziehung bei der Riester-Rente plus verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau insbesondere Familien mit Kindern bessere Chancen auf die eigenen vier Wände geben.

Angesichts deutlich gefallener Finanzierungs- und Baukosten sowie einer Entspannung der Wohnungsmärkte ist die Eigenheimzulage als flächendeckendes Instrument nach Auffassung der Bundesregierung entbehrlich geworden. In den letzten Jahren ist das Zinsniveau von rund 7 % auf bis zu 4,5 % gesunken. Die durchschnittlichen Baukosten pro qm lagen 2003 um 6,5 % niedriger als 1995.

Die Übergangsregelung bei der Abschaffung der Eigenheimzulage sieht vor, dass Bauherren, die vor dem 01. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 01. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren haben. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.
( 12.12.2005 - 12:19)

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