Aus dem Rathaus

Urlaubszeit – Reisezeit – Führerschein – alles okay?

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Sofern Sie für Ihre Reise einen internationalen Führerschein benötigen (überwiegend bei Fernreisen) gibt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis folgende Hinweise:

Die Fahrerlaubnisstellen dürfen den internationalen Führerschein nur dann ausstellen, wenn der Antragsteller im Besitz eines Scheckkartenführerscheins ist.

Der Antrag auf Scheckkartenführerschein und Internationalen Führerschein kann gleichzeitig bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle gestellt werden. Ihre persönliche Vorsprache ist hierzu erforderlich.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Wochen)
• Führerschein
• Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde Ihres Führerscheins, sofern dieser nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift können Sie telefonisch bei der Behörde anfordern. Sie wird Ihnen dann persönlich oder der Fahrerlaubnisstelle direkt zugeleitet.
• 2 Lichtbilder (falls Sie bereits einen Scheckkartenführerschein besitzen genügt 1 Lichtbild)

Die Bearbeitung dauert ca. 2-3 Wochen, da der Scheckkartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Für ganz Eilige gibt es die Expressausstellung (ca. 3 Tage); diese ist mit Mehrkosten verbunden.

Die Gebühr für den Scheckkartenführerschein beträgt 24 Euro, für den Internationalen Führerschein 16,30 Euro. Die Kosten sind bei Antragstellung zu entrichten.

Ihre Fahrerlaubnisstelle wird Ihnen d. Führerschein(e) nach deren Herstellung per Post zusenden.

Falls Sie bereits im Besitz eines Scheckkartenführerscheins sind, wird Ihnen der Internationale Führerschein sofort bei Antragstellung ausgehändigt.

Sie können auch lediglich Ihren „grauen“ oder „rosafarbenen“ Führerschein in den (neuen) Scheckkartenführerschein umtauschen. Der Scheckkartenführerschein ist klein, handlich, fälschungssicher, er kann im Ausland einfacher gelesen werden, da er dem in den EU-Staaten einheitlich eingeführten Muster entspricht. Zeitliche Verzögerungen bei Kontrollen lassen sich vermeiden oder reduzieren.
( 09.06.2006 - 11:35)

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