Umwelt

Beitrag zur Schonung der Umwelt

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Die Energieeinsparverordnung (EnEv) sieht vor, dass jeder Haushalt und jeder Eigentümer einen aktiven Beitrag zur Schonung der Umwelt und zur Einsparung wertvoller Energieresourcen beitragen muss. Betroffen sind Anlagen, die vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden, sofern nicht die Brenner nach dem 1.11.1996 erneuert wurden. Diese müssen dann bis spätestens 2008 auf dem neuesten Stand der Technik sein. Thermen, die nur für Warmwasser genutzt werden, müssen nicht erneuert werden. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Ein -und Zweifamilienhäuser, wobei der Gesetzgeber allerdings hier bestimmte Ausnahmeregelungen fixiert hat, solange der Eigentümer selbst in dem Gebäude wohnt. Die Nachrüstpflichten gelten in diesem Fall erst bei einem Eigentümerwechsel, wobei dann der Heizkessel innerhalb von zwei Jahren erneuert werden muss. Bis zum Jahresende 2006 müssen es die Eigentümer geschafft haben, auch ungedämmte Wärmeleitungen und oberste, nicht begehbare Geschossdecken nach dem neuesten Stand der Technik abzudämmen.

Noch vor Ende dieses Jahres laufen die Fristen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung ab.

Danach müssen ältere Erdgas - und Erdölanlagen, die durch zu hohen Abgasverlust die Umwelt belasten, erneuert werden. Hier ist Eile geboten: In der BimSchV wurden

Richtlinien festgelegt, die spätestens bis zum 1.November 2004 erfüllt sein müssen.

Der Verein Haus & Grund Hockenheim empfiehlt den Hauseigentümern, sich im Falle von geplanten Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig um entsprechende Angebote zu kümmern und dabei auch günstige Kreditmöglichkeiten - wie etwa bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau - mit ins Auge zu fassen. Einen Überblick über die vielfältigen Förderungsmöglichkeiten erhält man unter www.energiefoerderung.de im Internet. Es besteht in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, Mieter an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Energiesparinvestitionen und bestimmte Modernisierungsmaßnahmen können nämlich zur Grundlage einer Mieterhöhung gemacht werden. Dabei liegt aber jeder Fall anders und setzt auf alle Fälle eine form - und fristgerechte Vorgehensweise der Eigentümer voraus. Entsprechende Maßnahmen sollten in jedem Fall vor Ablauf der genannten Fristen umgesetzt werden.
( 01.03.2004 - 15:31)

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