Aus dem Rathaus

So gibt’s den Internationalen Führerschein

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Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis beantragt werden. Der internationale Führerschein ist eine „Übersetzung“ der nationalen Klassen auf internationale Standards.
In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilklubs oder den jeweiligen Auslandsvertretungen.

Der Internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Gebühren für den Internationalen Führerschein belaufen sich derzeit auf 16,30 Euro.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.09.2002 für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins stets ein Kartenführerschein erforderlich ist. Wenn Sie also noch nicht im Besitz des neuen EU-Kartenführerscheins sein sollten, müssten Sie ihn gleichzeitig mit dem Internationalen Führerschein beantragen (24 Euro Gebühr).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

• Personalausweis oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Wochen)
• Führerschein
• Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde Ihres Führerscheins, sofern dieser nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift können Sie telefonisch bei der Behörde anfordern. Sie wird Ihnen dann persönlich oder der Fahrerlaubnisstelle direkt zugeleitet.
• 2 Lichtbilder (falls Sie bereits einen Scheckkartenführerschein besitzen genügt 1 Lichtbild)

Ihre persönliche Vorsprache ist hierzu erforderlich.

Da der Kartenführerschein zentral in Berlin hergestellt wird, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen rechnen. Beantragen Sie daher rechtzeitig, d.h. mind. 4 Wochen vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihren Internationalen Führerschein bzw. zusätzlich die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheines. Für ganz Eilige gibt es gegen Mehrkosten die Expresszustellung (ca. 3 Tage).

Ihre Fahrerlaubnisstelle wird Ihnen die Führerschein(e) nach deren Herstellung per Post zusenden. Falls Sie bereits im Besitz eines Scheckkartenführerscheins sind, wird Ihnen der Internationale Führerschein sofort bei Antragstellung ausgehändigt.

Sie können auch lediglich Ihren „grauen“ oder „rosafarbenen“ Führerschein in den (neuen) Scheckkartenführerschein umtauschen. Der Scheckkartenführerschein ist klein, handlich, fälschungssicher, er kann im Ausland einfacher gelesen werden, da er dem in den EU-Staaten einheitlich eingeführten Muster entspricht. Zeitliche Verzögerungen bei Kontrollen lassen sich vermeiden oder reduzieren.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre Fahrerlaubnisbehörde zur Verfügung:

69168 Wiesloch, Adelsförsterpfad 7
Tel. (06222) 3073-4334 oder -4121 oder -4332
Fax: (06222) 3073-4134
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de

aDie Öffnungszeiten sind jeweils
montags, dienstags und donnerstags von 7.30 – 14.00 Uhr,
mittwochs von 13.00 – 17.00 Uhr
und freitags von 7.30 – 11.30 Uhr.
( 25.06.2007 - 14:11)

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