Aus dem Rathaus

Wer muss bei Schnee räumen?

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Bei winterlichen Temperaturen kann es schnell glatt werden. Damit Verkehrsteilnehmer unbeschadet durch den Winter kommen, sorgt der Gemeinde-Bauhof täglich ab 5.00 Uhr für den Winterdienst auf den Straßen, Plätzen, Brücken und den Radwegen. Für die Gehwege sind die Anlieger zuständig.

Bei Schnee und Eis heißt es: Früh aufstehen. Denn die Gehwege vor dem eigenen Grundstück müssen von Schnee und Eis befreit werden, damit sie gefahrlos zu begehen sind. Montags bis freitags muss bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt und es eisig wird, ist unverzüglich, bei Bedarf auch mehrmals, zu Räumen oder zu Streuen. Diese Pflicht endet abends um 21.00 Uhr.

Der Gehweg muss auf mindestens 1,50 m Breite von Schnee und Eis frei geräumt werden. Dabei darf der Schnee nicht einfach in die Straßenrinne geschippt werden. Er sollte an den Rand des Gehweges oder, wenn der Platz nicht ausreicht, an den Straßenrand geschoben werden.

Der Umwelt zuliebe zum Bestreuen möglichst „abstumpfendes“ Material wie Sand oder Splitt verwenden. Auftauende Mittel sollten nur ausnahmsweise und sparsam eingesetzt werden. Auf eisglatten Treppen, Steigungen oder an Gefällen darf man nachsalzen, höchstens jedoch mit einem Esslöffel pro qm.

Streumaterial gibt in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei beim Bauhof, jeweils montags bis donnerstags um 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bringen Sie dazu geeignete Transportbehälter mit.

„Wir sind bereit. Es kann losgehen“, bestätigt Ludwig Anweiler, Leiter des Reilinger Bauhofes. Wenn Väterchen Frost zuschlägt, stehen 14 Mitarbeiter bereit, vorrangig die Haupt- und Durchgangsstraßen, öffentlichen Plätze, Fußgängerüberwege und Haltestellen von Schnee und Eis zu räumen.

„Die gemeindeeigenen Streumittellager sind gut gefüllt und die Maschinen umgerüstet“, bestätigt Ludwig Anweiler die Einsatzbereitschaft seiner Mitarbeiter.
( 19.11.2007 - 14:06)

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