Aus dem Rathaus

Vorsorgevollmachten können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden

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Jeder möchte bis in das hohe Alter geistig und körperlich mobil bleiben. Leider ist das aber nicht jedem vergönnt. Derzeit stehen ca. 1.000.000 Bürger unter rechtlicher Betreuung, d. h. ihre Angelegenheiten werden durch einen vom Gericht bestellten Betreuer geregelt. Vorsorge für diesen Fall ist daher wichtiger denn je. Dies kann insbesondere durch Vorsorgevollmachten geschehen. Damit Vorsorgevollmachten im Fall des Falles auch zur Geltung kommen, können diese im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. So werden die Anordnung unnötiger Betreuungen und/oder die Bestellung nicht gewünschter Personen als Betreuer vermieden.

Ein gerichtlicher Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Die vor diesem Hintergrund erteilte Vollmacht wird deswegen auch als Vorsorgevollmacht bezeichnet.

Den Umfang der Vollmacht kann der Vollmachtgeber, d. h. derjenige, der durch die Vollmacht eine Betreuung vermeiden möchte, frei bestimmen. Es empfiehlt sich in der Regel eine umfassende Bevollmächtigung, damit die bevollmächtigte Person auch alle denkbaren Angelegenheiten in vermögensrechtlicher und persönlicher Hinsicht erledigen kann.
Es liegt auf der Hand, dass nur Personen eingesetzt werden sollten, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Dies gilt insbesondere bei der Vorsorgevollmacht, weil der Bevollmächtigte eigenverantwortlich tätig und grundsätzlich nicht durch das Gericht überwacht wird. Auch sind die übertragenen Aufgaben für den Bevollmächtigten nicht leicht zu erledigen. Die Person des Vertrauens sollte daher gefragt werden, ob sie diese Aufgabe übernehmen möchte. Meistens werden sich Familienangehörige oder enge Freunde bereit finden. Möglich ist, einen oder mehrere Bevollmächtigte einzusetzen.

Ab dem 1.3.2005 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmachten zum Zentralen Vorsorgeregister melden. Die Eintragung im Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall zu finden.
Das Zentrale Vorsorgeregister bietet Bürgerinnen und Bürgern zudem an, die Daten ihrer Vorsorgevollmachten online einzugeben.

Die Bundesnotarkammer, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag (§§ 78 a ff. BNotO) und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.

Die Registrierung ist mir Gebühren verbunden.
Nähere Informationen unter http://www.vorsorgerister.de
( 07.03.2005 - 14:09)

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