Aus dem Rathaus

Baugebiet Nachtwaid ist verkehrsberuhigt
Baugebiet Nachtwaid ist verkehrsberuhigt


Zu der einstimmig vom Gemeinderat getroffenen Entscheidung, dem Wunsch der Anwohner entsprechend, die Straße "Am Nachtwaidgraben" zur verkehrsberuhigten Zone zu erklären, ist nun die Genehmigung der Verkehrsbehörde Hockenheim eingegangen. In der vergangenen Woche wurden von Bauhofmitarbeitern die entsprechenden Verkehrsschilder angebracht. Es handelt sich um die Zeichen 325 und 326 aus dem Katalog der straßenverkehrsordnung. (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

Innerhalb dieses Bereichs gilt:
1. Fußgänger dürfen die straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Be- oder Entladen.

Die Fotos zeigen den Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs und in der Gegenrichtung die Einmündung in die 30 km/h Zone des Nachtwaidwegs.
svs, Fotos svs
( 22.07.2005 - 10:25)

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Bauhofleiter Anweiler bei der Montage der SchilderBauhofleiter Anweiler bei der Montage der Schilder

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