Aus dem Rathaus

Änderungen zum 01. Januar 2008

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Auch das Jahr 2008 bringt den Bürgern wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen. Eine Übersicht:

Sozialversicherungen
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt in Ostdeutschland von monatlich 4.550 Euro Bruttoeinkommen auf 4.500 Euro. In Westdeutschland steigt die Grenze dagegen um 50 Euro auf 5.300 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3.600 Euro (2007: 3.562,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 4.012,50 Euro. Nur wessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Sozialabgaben
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 steigt allerdings der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent. Kinderlose müssen hierauf noch wie bisher schon einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkte bezahlen.

Rentenbesteuerung
Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch im nächsten Jahr zu Änderungen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2008 der steuerpflichtige Rentenanteil von 54 auf 56 Prozent. Er gilt für Neurentner des Jahres 2008.

Riester-Rente
Die für die staatliche Förderung notwendige Gesamtsparleistung steigt ab dem 1. Januar auf vier Prozent des vorjährigen Bruttoeinkommens (bis zur Versicherungspflichtgrenze). Die vom Staat beigesteuerte Zulage steigt bei Ledigen von 114 auf 154 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 308 Euro und für jedes Kind von 138 auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro jährlich. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt 2100 Euro.

Arbeitslosengeld I
Vorgesehen ist, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer zum 1. Januar an zu verlängern. Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist noch nicht vom Bundestag beschlossen. Es soll allerdings eine rückwirkende Regelung geben. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das Arbeitslosengeld I künftig für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen bei den Vorversicherungszeiten enger gefasst. Bislang wurde das Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Monate lang bezahlt. Wer älter ist als 55 Jahre, bekam es maximal 18 Monate.

Nachfolge 58er-Regelung
Eine Anschlussregelung für die sogenannte 58er-Regelung, die ältere Langzeitarbeitslose zum 1. Januar vor der Zwangsverrentung mit lebenslangen Abschlägen bewahren sollte, befindet sich - wie die Reform beim Arbeitslosengeld I - noch im parlamentarischen Verfahren.

Post-Mindestlohn
In der Postbranche sollen vom 1. Januar an Mindestlöhne in Höhe von 8,00 bis 9,80 Euro für alle Betriebe und Betriebsteile gelten, die überwiegend Briefsendungen befördern.

Pflegereform
Auch für dieses Vorhaben ist das Gesetzgebungsverfahren bislang noch nicht abgeschlossen. Geplant ist, dass die Reform zum 1. Juli startet. Zu diesem Termin werden die meisten Pflegesätze angehoben, weitere Erhöhungen folgen schrittweise bis 2012. Für die Betreuung altersverwirrter Menschen werden erstmals Leistungen bezahlt - bis zu 2400 Euro jährlich. Neben dem Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Auszeit zum Pflegen sollen Beschäftigte Anspruch auf kurzzeitige Freistellung bis zu zehn Arbeitstage erhalten, um Betreuung bei Eintritt eines Pflegefalles organisieren zu können.

Chronikerregelung
Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (ein Prozent statt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über wichtige Vorsorgeuntersuchungen beraten ließ. Dies soll gesundheitsbewusstes und eigenverantwortliches Verhalten stärken.

Unternehmensteuerreform
Die Körperschaftsteuer geht von 25 auf 15 Prozent zurück. Für Kapitalgesellschaften - also AG und GmbH - wird die Gesamtbelastung einbehaltener Gewinne auf 29,8 Prozent gesenkt. Bei der Gewerbesteuer wird die Berechnungsbasis erweitert. Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen einbehaltene Gewinne mit 28,25 Prozent versteuern. Kleinere und mittelgroße Firmen werden über eine verbesserte Rücklage für Anschaffungen entlastet. Die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter wird abgeschafft. Die sogenannte Reichensteuer - die Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 250.001 Euro oder 500.002 Euro für Verheiratete - umfasst nun auch Einkünfte aus betrieblicher Tätigkeit. Mit dem Schließen von Schlupflöchern und dem Wegfall von Begünstigungen sollen Einnahmeausfälle begrenzt werden.

Steueränderungen
Rechnungen über Kinderbetreuungskosten oder Handwerkerleistungen müssen nur auf Anforderung mit der Steuererklärung eingereicht werden. Steuerzahler können künftig für Haushaltsdienstleistungen im EU-Ausland - etwa das Putzen in einer Ferienwohnung - Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen. Wenn Eltern ihr Vermögen durch vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen auf Kinder übertragen, können die Kinder nur noch betriebliches Vermögen steuerlich berücksichtigen. Für Spenden bis 200 Euro reicht als Nachweis der Beleg der Bareinzahlung oder eine Buchungsbestätigung.

Versicherungsverträge
Versicherte erhalten mehr Rechte. Erstmals bekommen Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an stillen Reserven. Die Beratung der Kunden wird schon vor Vertragsabschluss verbessert. Ersatzlos gestrichen wird die bisher für den Versicherungsnehmer geltende kurze Klagefrist von sechs Monaten.

Datenspeicherung
Mit der Vorratsdatenspeicherung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Für ein halbes Jahr müssen Telekommunikationsfirmen Rufnummer, Uhrzeit und Datum der Verbindung speichern, bei Handys auch den Standort zu Gesprächsbeginn. Inhalte werden nicht aufgezeichnet. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Daten nur zur Aufklärung konkreter Straftaten und aufgrund richterlicher Anordnung verlangen.

Telefonüberwachung
Die Telekommunikationsüberwachung wird auf schwere Straftaten begrenzt. Dieses Gesetz will auch den Grundrechtsschutz bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen stärken. Nach Abschluss der Überwachung müssen Betroffene benachrichtigt werden. Einen absoluten Schutz vor Überwachung haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten relativen Schutz.

Unterhaltsrecht
Die Belange von Kindern haben künftig nach einer Trennung der Eltern Vorrang. Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen sie an erster Stelle, noch vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners. Beim Betreuungsunterhalt spielt es keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Mütter oder Väter stehen nach dem Kind jetzt im zweiten Rang. Die Gesetze zu Datenspeicherung, Telefonüberwachung und Unterhaltsrecht liegen noch zur Prüfung bei Bundespräsident Horst Köhler.

Umweltzonen
Autofahrer in Berlin, Hannover und Köln benötigen vom 1. Januar an farbige Plaketten (grün, gelb oder rot), wenn sie die neuen Umweltzonen in der City befahren wollen. Um gegen den krebserregenden Feinstaub aus Diesel-Autos anzugehen, wollen auch weitere rund 10 Städte – darunter auch Mannheim und Heidelberg – im Verlaufe 2008 folgen. Die Windschutzscheiben-Plakette kostet etwa 5 Euro. Wer ohne erwischt wird, den erwarten 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Sünderkartei. Behörden können für Anlieger oder Handwerker Ausnahmen schaffen. Ältere Diesel-Fahrzeuge müssen „draußen“ bleiben. Der nachträgliche Einbau von Rußpartikel-Filtern wird staatlich mit 330 Euro gefördert und sichert die Einfahrt in Umweltzonen. Hinein dürfen selbst älteste Benziner-Pkw.

Nahverkehr
Die Bundesländer erhalten 2008 wieder mehr Geld vom Bund für den Personennahverkehr auf der Schiene. Nach Mittelkürzungen stehen ihnen rund 6,7 Milliarden Euro nach 6,6 Milliarden 2007 zur Verfügung. Von 2009 bis 2014 steigt der Bundeszuschuss für den Nahverkehrsbetrieb jährlich um 1,5 Prozent.

Biosprit
Die Steuer auf Biokraftstoffe wird zum Jahresanfang weiter erhöht. Betroffen sind reiner Biodiesel mit einem Anstieg von 9 auf 15 Cent je Liter und Pflanzenöl mit einer Steuererhöhung von 2 auf 10 Cent. Zur Verbesserung der Marktsituation soll der Beimischungs-Anteil von Biokraftstoff zum herkömmlichen Sprit in Stufen bis auf 20 Prozent im Jahr 2020 ausgeweitet werden.

Kartellrecht
Das Bundeskartellamt bekommt mehr Rechte und soll überhöhte Strom- und Gaspreise ebenso verhindern wie den Verkauf von Lebensmitteln unter dem Einkaufspreis. Strom- und Gaskonzerne dürfen von ihren Kunden keine Preise mehr fordern, die die tatsächlichen Produktionskosten „in unangemessener Weise“ überschreiten. Auf Verdacht müssen Versorger ihre Kosten und Kalkulationen offenlegen und damit rechnen, dass der Staat eine Preissenkung erzwingt. Damit wird die Beweislast umgekehrt.

Höhere Bußgelder
u.a. für Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer, z.B. über 0,5 Promille: beim 1. Mal 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.500 Euro.

TÜV-Gebühren AU
Anstieg um bis zu 12%, z.B. Haupt- und Abgas-Untersuchung künftig rund 94 Euro

Kfz-Versicherung
Unfallverursachern wird ein Teil der Schäden am eigenen Wagen erstattet. Bei Kündigung wird die Jahresprämie anteilig zurückgezahlt
( 07.01.2008 - 15:06)

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