Ortsgeschichte

Reilingen vor vielen Jahren - 1853

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-Protokollsplitter- (sechste Fortsetzung)

(Großh. Bezirksamt Schwetzingen an Bürgermeisteramt Reilingen)

Den auf Vorladung erschienenen, zum Polizeidiener vorgeschlagenen Johann Keusch prüfte man, und nachdem man sich überzeugt hatte, dass derselbe im Lesen und im Schreiben hinlänglich unterrichtet ist, so verpflichtete man denselben unter Hinweisung auf seine Obliegenheiten handgelübdlich.
vorgelesen, bestätigt, unterzeichnet
(Hier Unterschrift des Johann Keusch)

Vorstehende Abschrift erhält das Bürgermeisteramt Reilingen zur Nachricht mit der Weisung, Polizeidiener Johann Keusch in den Dienst und insbesondere in die Besoldung des abgetretenen Polizeidieners einzuweisen.
Schwetzingen, den 20.Juli 1853, Großh. Bezirksamt Oberamtmann Dilger

Geschehen zu Reilingen, den 20.Dezember 1868, vor dem Gemeinderat.
Nachdem durch die Schelle in der Gemeinde bekannt gemacht worden war, dass ein weiterer Polizeidiener angestellt werden solle, und dass sich die Lusttragenden beim Bürgermeisteramte innerhalb 3 Tagen zu melden hätten, hat sich der Gemeinderat heute auf dem Rathause versammelt, um von denjenigen die sich gemeldet haben, einen zu wählen.

Es haben sich gemeldet:
1. Konrad Reger
2. Michael Hocker
3. Paul Kilian
4. Johann Kief
5. Heinrich Schöner
6. Josef Pfahler
7. Johann Sturm, 3
8. Philipp Kilian

Abstimmung
Bürgermeister Müller für Konrad Reger
Gemeinderat Weisbrod für Konrad Reger
Gemeinderat Kneis für Konrad Reger
Gemeinderat Schuppel für Konrad Reger

Es ist somit Konrad Reger als zweiter Ortsdiener vom Gemeinderat gewählt, mit einem jährlichen Gehalt von -Einhundert Gulden-. Der Gewählte wurde darauf vor gerufen und erklärte, dass er die Wahl annehme Kraft seiner Unterschrift.
(Hier die Unterschrift des Konraq Reger)

Zur Beurkundung der Richtigkeit der Wahl unterzeichnen:
Bürgermeister Müller, die Räte: Kneis, SchuppeI, Weisbrod.

(Großh. Bezirksamt Schwetzingen an Bürgermeisteramt Reilingen)
Die Verpflichtung des Konrad Reger von Reilingen als Polizeidiener betreffend:

Beschluss:

Der Gemeinderat von Reilingen wird benachrichtigt, dass Konrad Reger von Reilingen unterm Heutigen als Polizeidiener vorschriftsmäßig handgelübdlich verpflichtet wurde.
Großh. Bezirksamt Schwetzingen, den 13.Januar 1869
Unterschrift (unleserlich)

Anmerkung:
Im Protokollbuch, in welchem auch die obigen 3 Protokolle enthalten sind, haben sämtliche Protokolle keine laufende Nummerierung.

Zum zweiten Protokoll:
Die Abstimmungen jeglicher Art wurden damals anscheinend offen vorgenommen, das heißt: die Gemeinderäte gaben durch Zuruf ihre Stimme ab, für wen sie sich entschieden hatten und wurden vom Protokollschreiber sogleich protokolliert. Heutzutage erfolgen die auswählenden Abstimmungen bei mehreren Personen immer in einem geheimen Wahlgang.

Friedrich Kief
( 28.10.2005 - 11:13)

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