Umwelt

Waldspaziergang kann brenzlig werden

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Brandgefahr in der Region steigt durch Trockenheit

Die sommerlichen Temperaturen der letzten Tage haben auch eine erhöhte Wald-brandgefahr mit sich gebracht. Damit der Naturgenuss auch das ganze Jahr hindurch ungetrübt bleibt, informieren wir über einige forstgesetzliche Bestimmungen, die es zu beachten gilt (§ 41 Landeswaldgesetz).

1. In der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden. (Rauchverbot!)

2. Brennende oder gar glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 m vom Wald nicht weggeworfen werden.

3. Die Unterhaltung wilder Feuerstellen ist verboten. Feuer (auch Grillfeuer) darf nur an eingerichteten und gekennzeichneten Feuerplätzen unterhalten werden.

4. Wer in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald Bodendecken sowie Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abbrennt, bedarf der vorherigen Ge-nehmigung durch das Forstamt.

Eine achtlos weggeworfene Zigarette kann fatale Folgen haben. Eine besondere Bitte richten wir an jene Waldbesucher, die mit Kat-Fahrzeugen anreisen. Der während des Fahrbetriebs aufgeheizte Katalysator kühlt nur langsam ab und stellt bei unsachgemä-ßem Parken eine akute Brandgefahr dar. Zu den Vorsichtsmaßnahmen gehört auch, eigene Fahrzeuge so zu parken, dass Einfahrten in den Wald nicht blockiert werden. Nur so wird der Zugang zu Einsatz- und Rettungswegen gewährleistet.
Danke für das Verständnis und die Rücksichtnahme.
( 15.05.2006 - 12:01)

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