Aus dem Rathaus

Ladenöffnungszeiten in Baden-Württemberg weitgehend aufgehoben


Mitte Februar hat der Landtag von Baden-Württemberg das neue "Gesetz über die Ladenöffnung" beschlossen. Es tritt Anfang März in Kraft.

Nach der neuen Regelung ist die Ladenöffnung an Werktagen vollständig freigegeben. Einzelhändler können ihre Geschäfte also 24 Stunden am Tag geöffnet halten. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Läden geschlossen, die Gemeinden können aber drei verkaufsoffene Sonntage festlegen - allerdings nicht in der Adventszeit, an Ostern oder Pfingsten. Wenn Heiligabend auf einen Werktag fällt, müssen die Geschäfte um 14 Uhr schließen.

Die bisherigen Sonderregelungen für Apotheken, Bäcker sowie Tankstellen bleiben in Kraft. Blumengeschäfte dürfen künftig (zusätzlich zu Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Advent) auch an Muttertag bis zu sechs Stunden öffnen. Zeitungskioske dürfen an Sonntagen sechs statt fünf Stunden verkaufen, und Bauern an Sonntagen drei Stunden (statt bisher zwei) lang Frischmilch anbieten. Hofläden können an Sonntagen sogar sechs Stunden öffnen. Die Beschäftigungszeit eines einzelnen Arbeitnehmers bleibt dennoch auf acht Stunden pro Tag begrenzt.
( 26.02.2007 - 09:48)

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