Aus dem Rathaus

Landeswohnraumförderungsprogramm 2008

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Das Wirtschaftsministerium hat die Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2008 veröffentlicht.
Schwerpunkt ist die Unterstützung sowohl bereits vorhandener, gegebenenfalls noch wachsender Familien, aber auch erst in der Entstehung befindlicher Familien.
Für Maßnahmen der Wohnraumförderung steht in Baden-Württemberg für das Förderjahr 2008 ein Gesamtvolumen von rund 74 Mio. Euro zur Verfügung. Mit diesem Bewilligungsrahmen sind im Bereich der Eigentumsförderung folgende Angebote möglich: Bau und Erwerb neuen Wohnraums/Erwerb bestehenden Wohnraums/innovativer Wohnungsbau für
- junge kinderlose Paare
- Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
- schwerbehinderte Menschen mit spezifischen Wohnversorgungsproblemen
Die Mietwohnraumförderung ist ausschließlich auf sonstige Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung ausgerichtet. Zugunsten dieser Zielgruppe kann neben der Schaffung von Mietwohnraum durch Bau und Erwerb auch der Erwerb von Belegungsrechten sowie Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes und zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartiersstrukturen gefördert werden.
Die Landeskreditbank ergänzt die landesseitige Wohnraumförderung durch ein bankeneigenes Finanzierungsprogramm für Investitionen im Mietwohnungsbau. Es unterstützt den Neubau von Mietwohnungen für Familien mit Kindern und den Neubau seniorengerechter Mietwohnungen bzw. betreuter Seniorenwohnungen. Das Angebot gilt landesweit ohne Bindung an Einkommensgrenzen. Es beinhaltet darüber hinaus eine ökologische Komponente.
Neu ist, dass die Übernahme einer Ausfallhaftung durch die Gemeinde keine Fördervoraussetzung mehr ist. Daher können Förderanträge direkt bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle eingereicht werden. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, die Anträge beim Bürgermeisteramt des Bauorts abzugeben.
Individuelle Fragen zu Details der Wohnraumförderung beantwortet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Baurechtsamt – Referat Wohnraumförderung, Tel. 06221/522-1284 oder die Landeskreditbank Baden-Württemberg, Tel. 01801/150-333.
( 07.01.2008 - 15:04)

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