Aus dem Rathaus

Rauchen und Grillen im Wald sind absolut tabu

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Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht in weiten Teilen Deutschlands derzeit hohe oder höchste Waldbrandgefahr. Um Waldbrände zu verhindern, sollten Spaziergänger dringend die Sicherheitshinweise der Feuerwehr.

Rauchen und Feuer

Von März bis Dezember gilt eine generelles Rauchverbot in den Wäldern. Autofahrer sollten Zigarettenkippen keinesfalls aus dem Fenster werfen. Offenes Lagerfeuer und Grillen ist nur an besonders gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Ansonsten darf im Wald und in der Regel in einer Entfernung von 100 Metern zum Waldrand kein Feuer entfacht werden.

Beim Ausflug in die Natur sollten Autofahrer nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, denn Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren von Fahrzeugen schnell entzünden. Auch achtlos weggeworfene Glasflaschen, Scherben oder Folien können wie Brenngläser wirken.

Sperrungen

Bei hoher Waldbrandgefahr, also ab Stufe III oder IV, kann die Forstbehörde ganze Waldgebiete oder bestimmte Waldflächen abseits von Wegen sperren. Autofahrer und Spaziergänger sollten das Verbot unbedingt befolgen.

Strafen

Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein strafbar. Sehr schwere Fälle können mit Gefängnis bestraft werden.

Die Landeswaldgesetz Baden-Württemberg regelt außerdem Strafen für diejenigen, die gegen die Vorschriften verstoßen und beim Zündeln erwischt werden.

Brandmeldungen

Bei einem Wald- oder Flurbrand muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder eine Polizeidienststelle unter der Notrufnummer 110 alarmiert werden. Dabei sollten möglichst der genaue Brandort, das Ausmaß und die Art des Feuers - also ob es am Boden oder in den Wipfeln brennt - und der eigene Standort angegeben werden.
aus SZ
( 07.05.2007 - 10:35)

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