Aus dem Rathaus

Grundsteuer für das Jahr 2009


Die Grundsteuerbescheide 2009 tragen das Datum 10.1.2009 und werden ab diesem Tag zugestellt. Wir weisen darauf hin, dass nur die Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer einen Grundsteuerbescheid für 2009 erhalten, bei denen sich im Laufe des Jahres 2008 ein Eigentumswechsel (auch einzelner Objekte) ergeben hat. Wurde vom Finanzamt zum 1.1.2009 ein neuer Messbetrag festgesetzt, so erhalten diese Grundstücks- bzw. Wohnungs­eigentümer ebenfalls einen Grundsteuerbescheid für 2009.
Wenn sich keine Änderung beim Eigentumsverhältnis oder beim Messbetrag ergeben hat, gilt der Grundsteuerbescheid 2006 bis zum Zeitpunkt einer Änderung (Eigentums-Zugang bzw. -Abgang, Neufestsetzung durch das Finanzamt) als Mehrjahresbescheid. Wir bitten Sie, dies zu beachten.
Die Fälligkeitstermine sind jeweils dem Bescheid zu entnehmen.
( 29.12.2008 - 09:39)

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