Aus dem Rathaus

Hecken und Bäume: nur noch Pflegeschnitte erlaubt


Bis 28. Februar sollten Hecken und Bäume, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, zurückgeschnitten werden. Für solche Maßnahmen ist die vegetationsarme Zeit besonders geeignet.

In der Zeit vom 01. März bis 30. September ist generell verboten, Hecken oder Bäume zu roden oder abzuschneiden. Das Verbot gilt u.a. nicht für Kulturarbeiten (Pflegemaßnahmen) oder für Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind.

Hecken und Bäume sind so zurückzuschneiden oder zurückzusetzen, dass Verkehrszeichen gut eingesehen werden können und folgende lichte Räume frei bleiben:

4,50 m über der gesamten Fahrbahn
2,50 m über kombinierten Rad- und Fußwegen
2,30 m über Fußwegen.

Hecken im Sichtfeld von Straßeneinmündungen sollten die Höhe von 60 cm ab Fahrbahn nicht übersteigen.

Das Schnittgut kann samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage abgegeben werden.
( 14.02.2005 - 14:14)

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