Aus dem Rathaus

Das Holzrott steht für Qualität

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Gerade anderthalb Jahre liegt die Baufreigabe für das im Norden von Reilingen gelegene Gebiet zurück. Nicht weniger als 4,5 Hektar wurden für den Wohnungsbau eingeplant. Doch bereits jetzt sind die Hälfte der 140 Bauplätze vergeben. Kein Wunder angesichts der Vorteile, die Holzrott IV den Zugezogenen bietet. Besonders für junge Familien mit Kindern liegen geradezu optimale Bedingungen vor.

Die Gemeinde Reilingen hat durch bepflanzte Erdaufschüttungen und Lärmschutzwälle für eine ruhige Lage gesorgt. Schmale Zufahrtsstraßen und separat geführte Rad- und Fußwege sorgen für eine beruhigte Verkehrssituation. Ein für das Holzrott errichteter Spielplatz bietet Kindern bis zwölf Jahren die Gelegenheit zur aktiven Freizeitgestaltung.
Das Spiel-, Sport- und Freizeitgelände "Nachtwaid" ist schnell zu erreichen. Betreuungseinrichtungen und Schulen liegen innerhalb weniger Gehminuten, ebenso Fritz-Mannherz-Halle und Festplatz. Auch zum Ortskern mit seinen Einzelhandelsgeschäften ist es dank der guten Verkehrsanbindung nicht weit.

Zudem ist die Nachbarstadt Hockenheim mit dem Erlebnisschwimmbad "Aquadrom" über die L 599 greifbar nah. A6, B36 und B39 garantieren überregionale Anbindung.

Das Neubauareal weist den Umriss eines Kreisviertels auf. Es wird begrenzt durch den Alten Rottweg im Norden, den Teilbereichen II und III des Holzrotts im Osten und dem Nachtwaldgraben im Süden. Drei Ringstraßen, Thomas-Mann-Straße, Erich-Kästner-Ring und Heinrich-von-KleistRing, nehmen den inneren Verkehr auf; hierbei gilt Tempo 30. Bautechnisch ist das allgemeine Wohngebiet in zwei unterschiedliche Strukturbereiche gegliedert: Der nordöstliche Teil ist für verdichteteBauformen wie Doppel- .oder Reihenhäuser vorgesehen. Hier sollen auch doppelgeschossige Bauten zulässig sein. Der übrige Bereich ist für Einzel- und Doppelhäuser in eineinhalbgeschossiger Bauweise vorgesehen, wobei das obere Geschoss im Dach unterzubringen ist. Pro Gebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Weiter schreibt der Bebauungsplan für Wohnungen mit einer Wohnfläche über 50 Quadratmetern die Anlage von zwei PKW -Stellplätzen vor.
Im gesamten Neubaugebiet sind Sattel- und Krüppelwalmdächer vorgeschrieben. Die Dachneigung darf dabei 38 bis 45 Grad betragen.

First- und Traufhöhe betragen bei Gebäuden mit einem Vollgeschoss 10,60 Meter oder 5,30 Meter; bei Bauten mit zwei Vollgeschossen 11,70 oder 7,30 Meter. Der Quadratmeterpreis für Gemeinde-Grundstücke liegt bei 300 Euro.

Bernhard Schenk aus SZ
( 31.05.2005 - 09:56)

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