Ortsgeschichte

Das Baugesuch des Ludwig Becht

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Nr. 65
Geschehen zu Reilingen, den 8.Juli 1904; vor dem Gemeinderat Punkt 3
Der Bürgermeister legt das Baugesuch des Ludwig Becht, Wirt und Metzger hier, zur Kenntnisnahme und Beschlußfassung vor.
Beschluß:
1. Gegen das Bauvorhaben wird Einsprache erhoben, weil der Neubau auf dem Platz, auf welchem die neue Ortsstraße zu liegen kommt, erstellt werden soll.
2. Gegen das Bauvorhaben wird nur dann ein e Einsprache erhoben, wenn Becht die Neubauten an die vorgesehene Straßenflucht (Baufluchten) erstellt.
Beurkundet: Bürgermeister Müller, die Räte: Ritzhaupt, Römpert, Kneis, Kammer, Läuser, Zahn

Dem nicht leicht verständlichen Beginn des hier nachfolgenden Schreibens liegt folgende Situation zu Grunde: Zur damaligen Zeit lag neben der Gastwirtschaft zum "Pfälzer Hof" in der Ziegelgasse ein Ackergrundstück, das dem Wirt und Metzger Ludwig Becht gehörte. Auf diesem Grundstück beabsichtigte Becht einen Neubau zu errichten, welcher im Baugesuch nicht näher beschrieben war. Der damalige Gemeinderat benötigte jedoch dieses Grundstück um eine zwischen Hockenheimerstraße und Ziegelgasse durchgehend geplante neue Straße - die spätere 'Alte Friedhofstraße' - anlegen zu können und eine Verbindung zur Ziegelgasse herzustellen. Ein Gebäude an dieser Stelle hätte diese Planung für immer unmöglich gemacht. Und eine Ablehnung ist sehr selten endgültig. Denn man kann ja auch verhandeln. Doch dazu gehört beiderseitige Verhandlungsbereitschaft. Was Becht nach fast 6 Wochen nach der Ablehnung in die Hand bekam, ließ seitens des Gemeinderates keine Bereitschaft hierzu erkennen. Nun, lesen Sie selbst weiter...

Nr. 67
Geschehen zu Reilingen, den 19.August 1904; vor dem Gemeinderat, Punkt 2

Vorlage der mit Verfügung Großh. Bezirksamtes Schwetzingen vom .August Nr. 19362 anher mitgeteilten Acten des Baugesuches des Gastwirtes und Metzgers Ludwig Becht in Reilingen, insbesondere das von seiner Hofraite zur Ortsstraße abzutretende Gelände betreffend, zur Kenntnisnahme und Beschlußfassung.
Antwort
In Erwägunq, daß ein Bedürfnis zur Straßeneröffnung bei dem Becht’schen Anwesen überhaupt nicht besteht und für die Zukunft auch nicht vorliegt, weil durch Erwerbung des Becht'schen Geländes der Gemeinde noch nicht einmal zur Hälfte für die Straßeneröffnung gedient ist, und die Gemeinde noch notgedrungen das weiter notwendige Gelände des anstoßenden Eigentümers Johann Mathäus Sturm hier nebst Scheuer erwerben müßte, den vorliegenden Situationsplan vom 6. Juli 1904 bringt den Durchgang der neu vorgesehenen Ortsstraße nicht präcise genug zum Ausdruck.

In Erwägunq, daß ein Bedürfnis zur Straßeneröffnung beim Becht'schen Anwesen auch deswegen nicht vorliegt, weil an dieser Straße keinerlei Gebäude errichtet werden und weil der Nutzen der Straßeneröffnung zur Höhe des Geländekaufpreises in gar keinem Verhältnis zu stehen käme.
In Erwägung, daß sich der Ankaufspreis für das in Frage stehende Becht'sche und Sturm'sche Gelände zusammen nach der Verhältnisse auf mindestens 8000 bis 9000 Mark belaufen würde, es eine Summe und eine Schuldenlast für die hiesige Gemeinde wäre, die der Gemeinderat für den besagten Zweck in keiner Weise verantworten und rechtfertigen könnte.
In Erwägung, daß in späterer Zeit ein Bedürfnis zur Straßeneröffnung hier sich geltend machen oder hervortreten sollte, an Zins und Zinseszins bis dahin für die Gemeinde soviel erspart ist, aus dem Entschädigungskapital, daß hieraus die Ankaufssumme bestritten werden könnte, ist es
Beschluss:

1. Von der Straßeneröffnung bei der Becht'schen und Sturm'schen Hofraite ist abzusehen, und die Verlängerung der Straße vom Gemeindeeigentum bis zur Ziegelgasse, soweit solche die Hofraiten von Ludwig Becht und Joh. Mathäus Sturm von hier durchschneiden würden, aus dem hiesigen Ortsbauplan streichen zu lassen.
2. Bericht an Großh. Bezirksamt Schwetzingen.
Beurkundet: Bürgermeister Müller , die Räte: Ritzhaupt, Läuser, J. Müller, Weißbrodt

Fortsetzung folgt

Friedrich Kief
( 21.08.2006 - 11:44)

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