Aus dem Rathaus

Über Einreisebestimmungen informieren

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Wer sich am Flughafen oder an der Grenze Ärger ersparen möchte, sollte die nötigen Reisedokumente zur Hand haben. Nicht in allen Urlaubsländern genügt der Personalausweis zur Einreise. Neben einem Reisepass werden oft auch andere Dokumente verlangt. Diese vor Reiseantritt zu beschaffen, kann einige Zeit erfordern.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein gültiger Personalausweis ausreichend. Wer jedoch weiter weg verreist, sollte zusätzlich einen Reisepass mitführen. Ohne diesen ist beispielsweise die Einreise nach Bulgarien nicht möglich. Besonders bei Reisen auf dem Landweg nach Griechenland oder in die Türkei ist auch die Reisepasspflicht der Transitländer Serbien und Montenegro und Mazedonien zu beachten. Für Reisen nach und durch Serbien muss der Reisepass noch mindestens drei Monate gültig sein. Auch Urlauber, die mit dem Pkw die türkische Grenze passieren möchten, benötigen einen Reisepass. Reisende, die auf dem Weg nach Litauen das russische Gebiet um Kaliningrad (Königsberg) durchfahren wollen, benötigen ein Visum der Russischen Föderation.

Dieses muss vor Reiseantritt beantragt werden., Für die Einreise von Kindern reicht der Eintrag im Pass der Eltern nicht immer aus. Oft wird ein eigener Kinderausweis oder Kinderreisepass verlangt, wie zum Beispiel in Estland, Lettland, Litauen und Bulgarien. Zur Einreise nach Bulgarien, Kroatien, Estland,. Lettland sowie Litauen müssen die Kinderausweise mit Lichtbild ausgestattet sein.

Eine Meldepflicht für Touristen gibt es in den Ländern Polen, Tschechien, Kroatien und Serbien. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen sich Urlauber bei der örtlichen Polizei oder der zuständigen Behörde melden. Oft wird diese Prozedur bei der Ankunft in Hotels oder Campingplätzen von der Rezeption übernommen.

Die Internationale Grüne Versicherungskarte ist in Serbien und Montenegro, Mazedonien, Bulgarien sowie der Türkei Pflicht für Autourlauber. Der ADAC Nordbaden rät aber grundsätzlich dazu, sie bei Reisen ins Ausland mitzuführen. Vorsicht gilt auch bei den jeweiligen Versicherungsbedingungen. In vielen Ländern liegt die Mindestdeckungssumme bei Verkehrsschäden deutlich unter den deutschen Standards. Reisende mit eigenem Pkw sollten sich deshalb unbedingt beim Autoversicherer nach einem ausreichenden Versicherungsschutz erkundigen.
( 03.06.2006 - 14:50)

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