Aus dem Rathaus

Rauchverbote ab 1. August 2007
Rauchverbote ab 1. August 2007


Baden-Württemberg macht mit dem Nichtraucherschutz ernst. Als eines der ersten Bundesländer wird gesetzlich Abstinenz in öffentlichen Räumen verordnet. Zum 1. August 2007 sind die Neuregelungen in Kraft getreten.

In Baden-Württemberg ist das Rauchen dann in Gaststätten, Krankenhäusern, Schulen und Landesbehörden nicht mehr erlaubt. Als einzige Ausnahme vom Rauchverbot ist vorgesehen, dass ein Gaststättenbetreiber das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen erlauben kann, wenn diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind. Bier-, Wein- und Festzelte werden vom gesetzlichen Rauchverbot nicht erfasst. Dasselbe gilt für die Außengastronomie wie Biergärten und Straßencafés.

Rauchverbote bestehen in Reilingen seither schon für die Friedrich-von-Schiller-Schule, das Feuerwehrgerätehaus, das Franz-Riegler-Haus und das Rathaus. Mit der gesetzlichen Regelung wird das Rauchverbot auf alle öffentlichen Einrichtungen, also auch die Fritz-Mannherz-Hallen und den Bauhof ausgeweitet.
In Kindergärten und Schulen gilt ein generelles Rauchverbot im Innenbereich und Außengelände. An Schulen kann die Schulkonferenz eine Raucherecke einrichten.
( 06.08.2007 - 10:22)

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