Ortsgeschichte

Viehtränken im Gemeindewald
Viehtränken im Gemeindewald

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Der Wald hatte in früheren Jahren für die Reilinger Bevölkerung zweierlei Bedeutung: einmal war er ein wichtiger Lieferant des Brenn- und Bauholzes; zum anderen war der Wald wichtig für die Weide des Viehes.

Von "Allmenden" hören wir schon in den ältesten Urkunden. 1435 wird den "kurf. Amtleuten" aufgetragen, "den Beständern der Herberge und ihren Erben Brenn-, Bauholz und Allmend mitzuteilen, nach Gebühr wie einem andern, der zu Reutlingen gesessen• ist". Die Allmende bestand außer in Brenn- und Bauholz vor allem im Weiderecht. Die einzelnen Walddistrikte lagen recht zerstreut. Nicht nur Pferde, Rindvieh und Schafe, nein, auch Schweine wurden in den ersten Jahren zur Weide in den Wald getrieben. Sie blieben bis Ende November dort bei der "Eichelmast" .

In den herrschaftlichen Waldungen des Reviers St. Leon z. B. hieß ein Distrikt "Reilinger Viehtrieb" (1833). Diese Bezeichnung besteht noch heute als Gewannbezeichnung und ist auf die damalige Weidnutzung zurückzuführen.

Noch heute finden wir im Hardtwald stumme Zeugen dieser Vergangenheit. Alte "Kuhbrunnen" , über deren genaues Alter wenig bekannt ist, fristen versteckt in den Waldungen ihr Dasein (Bild).

Über die Ausstattung wissen wir, dass sie als Ziehbrunnen mit Eimern und Hebebalken ausgestattet waren, ähnlich der noch heute existierenden "Pußta-Brunnen" in weiten Teilen Osteuropas.

Nach einem Erlass des Forstamtes Schwetzingen vom 28.2.1835 wird den "7 Hardtgemeinden" bekannt gegeben:

1. Das Leseholzsammeln darf nur von Michaeli bis Georgi an 2 Tagen in der Woche, Montag und Donnerstag, stattfinden. Es darf nur für den eigenen Haushalt geholt, nicht in den Wald gefahren, sondern muss heraus getragen werden.
Die Waldweide wird mit Ausnahme der Pferde auf Rind - und Zugvieh beschränkt. Der Weidgenuss dauert von Georgi bis Michaeli, nur von Sonnenauf- bis -niedergang. Jedes Stück Vieh muss mit einer Schelle versehen sein.

2. Moos und Laub darf zum Streuen geholt werden.

3. Stumpengraben ist für "notorisch arme Leute" erlaubt, die es in ihrer eigenen Haushaltung verbrauchen müssen.

Die 7 Hardtgemeinden besaßen in dem "herrschaftlichen Hardtwalde" Streu - ,Holz - und Weidrecht (für das Rindvieh).

Diese Berechtigung richtete sich nach der Größe der Ortschaften; so hatten Schwetzingen, Hockenheim und Walldorf je 4/19, Oftersheim, Reilingen und Sandhausen je 2/19 , St. Ilgen 1/19 zu beziehen.

Die Brunnen waren noch bis etwa 1928 in Betrieb. Der sinkende Grundwasserbestand, sowie Schmutz und Unrat haben sie zum 'versiegen gebracht. In den Wäldern unserer näheren Umgebung finden wir noch drei erhaltene bzw. restaurierte "Kuhbrunnen". Ein vierter stand bis in die zwanziger Jahre an der Straße Walldorf-Reilingen, in der Nähe der heutigen Autobahnausfahrt Walldorf.

Es sollte unser aller Bemühen sein, solch steinerne Zeugen unserer Vergangenheit zu schützen und zu bewahren.

-le
( 13.03.2006 - 12:05)

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