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GEZ-Rückerstattung: Falsche Hoffnungen geweckt


Die derzeit über Baden-Württemberg schwappenden Informationen über Rückerstattungsansprüche von Rundfunk- und Fernsehgebühren sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein schlechter Scherz. Wer das Schreiben erhält, sollte sich keine falschen Hoffnungen auf Rückzahlungen machen.

Schon vor einigen Jahren kursierten falsche Schreiben über Ansprüche auf Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren für die Jahre 1997, 1998 und 1999. Nun scheint die alte Masche wieder neu gestrickt zu werden - die Verbraucherzentrale registriert aus dem ganzen Land Anfragen zu den meist per Fax verschickten Falschinformationen und Musterschreiben zur Rückerstattung. Niemand hat den in dem Schreiben genannten Anspruch auf 115,08 Euro. Die zur Begründung des Rückzahlungsanspruchs aufgeführten Urteile des (nicht existierenden!) Oberlandesgerichts Augsburg und des Bundesgerichtshofes entspringen der Phantasie des Urhebers. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist die Nach- oder Rückforderung von Rundfunkgebühren ohnehin nur vier Jahre rückwirkend möglich.
( 09.08.2004 - 12:16)

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