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Vom ersten Tag an Sicherheit

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Die meisten Berufsanfänger haben die ersten Wochen ihrer Ausbildung geschafft. Demnächst kommt die erste Abrechnung mit der Ausbildungsvergütung. „Warum muss ich jetzt schon Beiträge für die Rentenversicherung zahlen? Bis ich in Rente gehe, dauert’s doch noch 40 Jahre oder mehr“, fragen sich Berufseinsteiger oft. Nicht bedacht wird dabei: Der umfangreiche Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung gilt schon für Berufsanfänger.

Auszubildende genießen vom ersten Tag ihres Ausbildungsverhältnisses an Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung – beispielsweise nach einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit. Normalerweise muss man für diesen Schutz mindestens fünf Jahre versichert sein. Denn die Höhe der Rente richtet sich nach dem Verdienst und der Dauer des Versicherungsverhältnisses. Für Berufsanfänger gilt das nicht: Zeiten der Ausbildung werden besonders bewertet. Angerechnet wird die so genannte Zurechnungszeit für die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Das heißt nichts anderes als: Berufsanfänger werden so behandelt, als ob sie bis zu ihrem 60. Geburtstag bereits Beiträge zur Rentenversicherung einbezahlt hätten.

Beispiel: Ein Auszubildender, der auf dem Weg zur Arbeit einen Motorradunfall hat und dadurch erwerbsgemindert wird, kann mit einer monatlichen Rente von rund 900 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Zu beachten ist dabei, dass Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, zum Teil auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.

Für Berufsanfänger gilt weiter: Nach einem Jahr versicherter Berufstätigkeit hat jeder, der durch Freizeitunfall oder Krankheit vollständig erwerbsgemindert ist, auch einen Rentenanspruch, und zwar auch dann, wenn er nicht bereits fünf Jahre versichert ist. Unter Umständen besteht auch ein Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Für selbstverständlich kostenlose Informationen und Auskünfte steht die LVA Baden-Württemberg Berufsanfängerinnen und -anfängern landesweit in ihren Regionalzentren und Auskunfts- und Beratungsstellen sowie mit ihren Versichertenberatern zur Verfügung. Die Info-Broschüre „Berufsanfänger und die Sozialversicherung“ kann bei der LVA Baden-Württemberg in Karlsruhe (Telefon 0721 825-10401) und in Stuttgart (0711 848-10405) oder per E-Mail (mailto:presse@lva-bw.de) angefordert werden.
( 29.10.2004 - 07:39)

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