Aus dem Rathaus

Gesetzliche Änderungen zum 01. August 2004

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Zum 1. August sind mehrere Gesetze in Kraft getreten.

- ALCOPOPS: Für die bei Jugendlichen beliebten alkoholischen Mixgetränke wird eine Sondersteuer fällig. Alcopops verteuern sich um 80 bis 90 Cent pro Flasche. Bei Billig-Angeboten kommt das fast einer Preisverdoppelung gleich. Die Sondersteuer soll junge Leute vom Kauf der Alcopops abhalten. Im vergangenen Jahr hatte sich der Umsatz um rund 50 Prozent erhöht.

- SCHWARZARBEIT: Die in Deutschland grassierende Schwarzarbeit, die jährlich Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe verursacht, wird künftig schärfer geahndet. Mit dem Gesetz soll vor allem die gewerbliche Schwarzarbeit bekämpft werden. Dies betrifft illegale Beschäftigung am Bau, in der Gastronomie, im Taxi- und Mietwagengewerbe, bei Reinigungsdiensten sowie in Spielhallen. Bei Nachbarschaftshilfe sowie Beschäftigung privater Putzfrauen gelten dagegen lockerere Regelungen. Gelegenheitsjobs, "die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind", sind keine Schwarzarbeit.

- 0190-NUMMERN: Verbraucher sind künftig besser vor dem Missbrauch durch teure 0190er- und 0900er-Nummern geschützt. Anrufe bei "Servicenummern" (unter denen häufig Telefonsex angeboten wird) dürfen maximal zwei Euro pro Minute kosten. Nach einer Stunde muss die Verbindung getrennt werden. Der Preis für die Verbindung muss angegeben werden, bevor Kosten für den Kunden entstehen.

-ARBEITSSTÄTTEN: Eine neue Verordnung soll Betriebe von bürokratischen Regelungen befreien. Detailvorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz werden durch allgemeine Anforderungen ersetzt. So gilt nicht mehr die früher verlangte Mindestgröße von acht Quadratmetern für Arbeitsräume. Diese müssen jetzt nur noch so bemessen sein, dass die Beschäftigten ohne Gefahr für Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden arbeiten können.

- ENERGIE: Die Vergütung für an Land stehende Windräder wird gesenkt, während die Bedingungen für Windanlagen auf See verbessert werden. Zudem ist eine stärkere Förderung von Wasserkraft möglich.

- BETREUUNGSVERFÜGUNGEN: Menschen, die für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit etwa durch Unfall oder schwere Erkrankung vorsorgen wollen, können nun bei der Bundesnotarkammer in Berlin eine Vollmacht hinterlegen. In diesem zentralen Vorsorgeregister kann jeder - bald auch online - festlegen, wer entscheiden soll für den Fall, dass man körperlich oder geistig dazu nicht mehr in der Lage ist. Familien, Krankenhäuser oder Gerichte können auf das Register zugreifen. Bisher werden in unklaren Fällen Vormundschaftsgerichte eingeschaltet.

- NACHTRÄGLICHE SICHERUNGSVERWAHRUNG: Schwerverbrecher können nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden, auch wenn sie sich erst nach ihrer Verurteilung als weiter hochgefährlich erweisen. Das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung trat Ende Juli in Kraft. Bisher musste eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung bereits bei der Verurteilung angeordnet oder zumindest als Möglichkeit vorgesehen werden.
aus SZ
( 02.08.2004 - 12:27)

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