Aus dem Rathaus

Sicherheitswoche: Jugendrecht, Aufsichtspflicht und Hausrecht im Fokus
Sicherheitswoche: Jugendrecht, Aufsichtspflicht u. Hausrecht

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Wie wichtig es sein kann und auch muss, die Gesetze im Auge zu behalten, erläuterten jetzt gleich zwei Referenten anlässlich der Hockenheimer Sicherheitswoche. Hauptthema war dabei der Umgang mit dem Jugendschutzgesetz und der Aufsichtspflicht für Veranstalter von Feiern und großen Veranstaltungen.

Für Stefanie Schlicksupp, Jugendschutzbeauftragte am Jugendamt Rhein-Neckar, ein brisantes Thema, das mit vielen Unsicherheiten seitens derjenigen verbunden ist, die in Vorständen von Vereinen und Organisationen oder als Jugendwart tätig sind. So konnte sie im Vereinsraum I der Fritz-Mannherz-Hallen in Reilingen gleich 70 Gäste begrüßen.

Sie waren der Einladung gefolgt, sich im Rahmen der Sicherheitswoche auch mit diesem Thema auseinander zu setzen. Unter ihnen waren Vertreter der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der Jugendzentren, aber auch Bürgermeister Walter Klein (Reilingen) und Werner Zimmermann (Hockenheim). Mit einer Übersicht über die wichtigsten Normen eröffnete Stefanie Schlicksupp die Präsentation, erläuterte das Jugendschutzgesetz und seine Hintergründe: So dürfen beispielsweise bei Tanzveranstaltungen Jugendliche erst ab 16 Jahren Zutritt haben, Ausnahmen bilden hier nur "anerkannte Träger der Jugendhilfe." Auch der Genuss von Alkohol ist erst ab 16 Jahren erlaubt, es sei denn es ist ein "personensorgeberechtigte Person" dabei. "Der Konsum von Tabak ist generell erst ab 18 Jahren erlaubt", erinnerte sie überdies, denn diese Regelung ist neu. Ein Problem tatsächlich gerade für die Veranstalter von Vereinsfesten. Wie solle man den Konsum kontrollieren, wie das Hausrecht ausüben? Das die Antwort auf diese Fragen gar nicht so einfach fällt, gestand die Referentin gerne.

Doch da braucht es Mut, sich auch einmal den Ausweis zeigen zu lassen und Festverbote auszusprechen. Aber auch im Verein intern müssten die Normen eingehalten werden: Kinderarbeit ist verboten. Als Ausnahme gelten lediglich "Handreichungen beim Sport" und die Mithilfe bei nicht gewerblichen Veranstaltungen. Die Kinder müssen dabei unter 15 Jahre alt sein, wer noch in Vollzeit zur Schule geht, darf überhaupt nicht zur Mitarbeit verpflichtet werden. "Sobald ein Kind fest auf einem Plan eingetragen ist, ist es keine Gefälligkeit mehr", so die Referentin, "im Zweifel lieber einen Erwachsenen beschäftigen."

Auch das Hausrecht solle beachtet werden - insbesondere im Zusammenspiel mit Alkohol. "Hier haben sich "One-Way-Tickets bewährt, um dem Parkplatz-Alkohol-Tourismus entgegen zu wirken", betonte Schlicksupp, "so kann man nur einmal die Veranstaltung betreten." Sinnvoll sei es auch, keine Alkoholwerbung auf den Werbemitteln zu veröffentlichen. Wer allerdings doch mit Jugendlichen zu tun hat, die alkoholisiert sind, sollte sein Hausrecht ausüben. "Am Besten bereits im Vorfeld mit den Veranstaltern von beispielsweise den Straßenfesten besprechen, wie man vorgeht", so ihr Rat.

Auch Karl-Heinz Bartmann, 1. Polizeihauptkommisar der Polizeidirektion Heidelberg hatte wertvolle Tipps im Gepäck, als er über die Aufsichtspflicht und Haftungsfragen referierte. Er erläuterte, dass die Aufsichtspflicht, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt ist, auch durch Vereine oder Übungsleiter zeitweise übernommen werden kann. So regeln beispielsweise Mitgliedsanträge diesen Umstand ganz bewusst, aber auch "Gefälligkeitsaufsichten" können zustande kommen, wenn man zum Beispiel ein Kind von der Übungsstunde mit nach Hause nimmt.

"Das ist immer auch eine Gratwanderung", erklärte der versierte Referent, gehe es um die Aufsicht, denn diese beinhalte auch die gesetzlichen Erziehungsziele. Diese aber regeln eindeutig auch, dass die Kinder den "Umgang mit Gefahren und Risiken" erlernen sollen. Zugleich aber sollten sie auch Persönlichkeit, Wissen und Verständnis entwickeln. Broschüren und Tipps rundeten den Vortrag ab, die jederzeit auch bei Polizeidirektion und Kreisjugendamt abgerufen werden können.
Anke Koob aus SZ, Foto Gemeinde
( 11.07.2008 - 07:29)

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