B�rgerservice

Lebenslagen - Winterdienst

 

Satzung �ber die Verpflichtung der Stra�enanlieger zum Reinigen, Schneer�umen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) 

�bersichtsplan Winterdienst (206 kb)

Reihenfolge des R�umens: 

  1. rot markierte Stra�en (Hauptverkehrsstra�en)
  2. gelb markiert: Seitenstra�en

 


Schippen und Streuen
B�rgerliche Winterpflicht
http://www.reilingen.de/show_artikel.php?id=1456&rjahr=2005&rpage=1


Winterliche R�um- und Streupflicht hat ihre T�cken/Bauhof stellt Bereitschaftsdienst

 

Sobald im Winter die ersten Schneef�lle Gehwege und B�rgersteige in Rutschbahnen verwandeln, wird aus der wei�en Pracht ein Problem, das alle angeht. F�r Fu�g�nger, Anwohner oder Hauseigent�mer k�nnen Schnee oder Eisgl�tte gravierenden rechtliche und finanzielle Folgen haben.

 

Gefordert ist bei einem Wintereinbruch vor allem auch der Bauhof. Dessen Leiter Ludwig Anweiler und seine Mitarbeiter sind gut vorbereitet.

Der Bauhof hat bereits 15 Tonnen Streusalz gebunkert. Dazu sind etliche Lkw-Fuhren Splitt (rund 50 Tonnen) gelagert.

 

Damit die Gemeinde schnell zur Stelle ist, wurde bereits ein Bereitschaftsdienst eingerichtet und der R�um- und Streuplan aktualisiert.

 

Am Tag sehen die Bauhof-Mitarbeiter selbst, wann Winterdienst erforderlich ist, in der Nacht wird die Einsatzbereitschaft von der Polizei alarmiert. Im Ernstfall sind bis zu zehn Mann mit f�nf Fahrzeugen im Ortsbereich unterwegs.

 

Gestreut und ger�umt wird im wesentlichen in den Hauptverkehrsstra�en wie Hockenheimer Stra�e, Hauptstra�e, Wilhelmstra�e, Speyerer Stra�e oder Haydnallee, Fu�g�nger�berwegen, Schul- und Fu�wegen, sowie den Haltestellen. Als Streumaterial wird ein Gemisch aus Sand und Splitt verwendet. An besonders gef�hrlichen Stellen wird auch Salz beigemischt. Um Seitenstra�en machen die Streufahrzeuge einen Bogen. Diese werden im Regelfall von der Streu- und R�umpflicht ausgenommen. Hier wird nur bei besonderem Bedarf ger�umt und gestreut. An den Ortseing�ngen weisen entsprechende Hinweistafeln auf den eingeschr�nkten Winterdienst der Gemeinde hin.

 

Grunds�tzlich liegt die Versicherungspflicht von �ffentlichen Verkehrswegen bei den Kommunen. D.h. im Klartext: Gemeinden sind verpflichtet Gehwege und B�rgersteige in einem solchen Zustand zu halten, dass sie gefahrlos benutzt werden k�nnen. Im Winter bedeutet das: Schnee r�umen und Streuen. Per Gemeindesatzung sind R�um- und Streupflicht aber in der Regel auf die Haus- und Grundst�ckseigent�mer �bertragen, die an Gehweg oder B�rgersteig angrenzen.

 

So ist zu r�umen und zu streuen

 

Wie und vor allem wann ger�umt werden muss geht aus der entsprechenden Satzung der Gemeinde hervor. Die Fl�chen, f�r die Stra�enanlieger verpflichtet sind, sind soweit von Schnee oder Eis zu r�umen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gew�hrleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr m�glich ist. Der ger�umte Schnee und das auftauende Eis sind am Rande des Gehwegs aufzuh�ufen. Ludwig Anweiler hat eine Bitte: �Den Schnee nicht auf die Fahrbahn werfen, sondern wirklich am Gehwegrand deponieren�. Und wenn das Tauwetter eintritt, sind die Stra�enrinnen und Einl�ufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.

 

Stra�enanlieger sind nach der geltenden Streupflichtsatzung als verpflichtet, die Gehweg bei Schnee und Eisgl�tte sowie bei Schneeanh�ufung zu bestreuen. Das Streuen und R�umen der Gehwege muss montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr erfolgen und ist bei Bedarf zu wiederholen. Die Streupflicht endet jeweils um 21.00 Uhr. Zum Bestreuen ausschlie�lich abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Schlacken zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Allenfalls bei Blitzeis kann ausnahmsweise der Einsatz von Streusalz notwendig werden.

 

Pflichten delegieren

 

Bei vermieteten H�usern k�nnen die Eigent�mer die R�um- und Streupflicht auf die Mieter weiter delegieren. Ein Vermerk �ber die Streupflicht in der Hausordnung gen�gt dabei nicht. Sie muss ganz klar vertraglich geregelt sein. In einem Haus mit mehreren Eigent�mern sind alle Wohnungseigent�mer gemeinsam verpflichtet, f�r die gefahrlose Begehbarkeit von B�rgersteig und zugeh�rigen Fu�wegen zu sorgen. Die Bewohner m�ssen sich dann miteinander absprechen, wer die Arbeit wann �bernimmt. Alternativ ist aber, vor allem bei gr��eren Wohneinheiten oft auch ein Hausmeister oder ein R�um-Service beauftragt. Haus- und oder Grundst�ckeigent�mer haben jedoch immer noch die Pflicht, die ordnungsgem��e R�umung zu �berwachen und zu kontrollieren. Gerade f�r �ltere und kranke Menschen, aber auch f�r Berufst�tige ergibt sich da oft ein Problem, denn auch sie sind von der R�um- und Streupflicht nicht befreit. Wer seine Streupflicht, aus welchen Gr�nden auch immer, nicht wahrnehmen kann oder will, sollte die Arbeit z.B. an einen R�um- und Streudienst �bertragen. Gar nicht darum k�mmern, kann teuer werden, sp�testens sobald jemand ausrutscht und sich verletzt. Derjenige, der verpflichtet gewesen w�re, f�r einen begehbaren B�rgersteig zu sorgen, hat im Schadensfall die Kosten zu tragen. Und bei bleibenden Personensch�den oder Behinderungen k�nnen da schnell gr��ere Summen zusammenkommen.

 

Streumaterial f�r B�rger

 

Ein guter Rat: Sorgen sie rechtszeitig vor und legen sie sich einen Vorrat an trockenem Sand zu. Feuchtes Material kann im Winter gefrieren und l�sst sich dann nicht so gut ausstreuen. Stra�enanlieger k�nnen sich auch bei der Gemeinde mit Streumaterial in haushalts�blichen Mengen versorgen. Interessenten erhalten diesen Sand beim Bauhof Ecke Wilhelmstra�e/Nachtwaidweg, jeweils freitags gegen 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bringen sie bitte dazu geeignete Transportbeh�lter mit.

 

An den Fu�g�nger�berwegen sind Streugutbeh�lter platziert. Bei Gl�tte k�nnen sich die Fu�g�nger des darin enthaltenen Splitt-Sand-Gemischs bedienen, um gegebenenfalls gefahrlos die Stra�e �berqueren zu k�nnen. Entsprechende Beh�lter finden Sie auch an besonders gef�hrdeten Stra�eneinm�ndungen und Kreuzungen.

 


Autofahren im Schnee
  • Machen Sie Ihr Auto rechtzeitig winterfit - besonders mit Winterreifen.
  • Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit pl�tzlich wechselnden Stra�enverh�ltnissen
  • Geben Sie Streufahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungen frei.
  • Parken Sie m�glichst nah am Fahrbahnrand.
  • Wenn m�glich steigen Sie bei Schnee und Eis auf �ffentliche Verkehrsmittel um.
Clever Schnee ger�umt
  • R�umen sie Schnee an den Gehwegrand, nicht in die Stra�enrinne, damit bei Tauwetter das Wetter gut ablaufen kann.
  • Bei Stra�en ohne Gehweg muss in einer Breite von 1,50 Meter ger�umt und gestreut werden, in Fu�g�ngerzonen mindestens 2,50 Meter.
  • Wenn wir die Stra�en r�umen, kann wieder Schnee auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen - das l�sst sich leider oft nicht vermeiden, so dass ein erneutes Reinigen des Gehweges erforderlich ist.
  • Halten Sie f�r R�um- und Streufahrzeuge genug Platz zum Durchfahren frei: Schneepfl�ge sind bis zu 3,50 Meter breit. Das entspricht etwa zwei nebeneinander stehenden Pkws.
Richtiges Streumittel
  • Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abgestumpfendem Material wie Splitt, Sand oder Granulat.
  • Salz ist nur ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt.
  • Verwenden Sie nur soviel Salz wie unbedingt n�tig ist.