B�rgerservice
Lebenslagen - Winterdienst
Satzung �ber die Verpflichtung
der Stra�enanlieger zum Reinigen, Schneer�umen und Bestreuen der Gehwege
(Streupflicht-Satzung)
�bersichtsplan
Winterdienst (206 kb)
Reihenfolge des R�umens:
- rot markierte Stra�en (Hauptverkehrsstra�en)
- gelb markiert: Seitenstra�en
Schippen und Streuen
B�rgerliche Winterpflicht
http://www.reilingen.de/show_artikel.php?id=1456&rjahr=2005&rpage=1
Winterliche
R�um- und Streupflicht hat ihre T�cken/Bauhof stellt Bereitschaftsdienst
Sobald
im Winter die ersten Schneef�lle Gehwege und B�rgersteige in Rutschbahnen
verwandeln, wird aus der wei�en Pracht ein Problem, das alle angeht. F�r Fu�g�nger,
Anwohner oder Hauseigent�mer k�nnen Schnee oder Eisgl�tte gravierenden
rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Gefordert
ist bei einem Wintereinbruch vor allem auch der Bauhof. Dessen Leiter Ludwig
Anweiler und seine Mitarbeiter sind gut vorbereitet.
Der
Bauhof hat bereits 15 Tonnen Streusalz gebunkert. Dazu sind etliche Lkw-Fuhren
Splitt (rund 50 Tonnen) gelagert.
Damit
die Gemeinde schnell zur Stelle ist, wurde bereits ein Bereitschaftsdienst
eingerichtet und der R�um- und Streuplan aktualisiert.
Am
Tag sehen die Bauhof-Mitarbeiter selbst, wann Winterdienst erforderlich ist, in
der Nacht wird die Einsatzbereitschaft von der Polizei alarmiert. Im Ernstfall
sind bis zu zehn Mann mit f�nf Fahrzeugen im Ortsbereich unterwegs.
Gestreut
und ger�umt wird im wesentlichen in den Hauptverkehrsstra�en wie Hockenheimer
Stra�e, Hauptstra�e, Wilhelmstra�e, Speyerer Stra�e oder Haydnallee, Fu�g�nger�berwegen,
Schul- und Fu�wegen, sowie den Haltestellen. Als Streumaterial wird ein Gemisch
aus Sand und Splitt verwendet. An besonders gef�hrlichen Stellen wird auch Salz
beigemischt. Um Seitenstra�en machen die Streufahrzeuge einen Bogen. Diese
werden im Regelfall von der Streu- und R�umpflicht ausgenommen. Hier wird nur
bei besonderem Bedarf ger�umt und gestreut. An den Ortseing�ngen weisen
entsprechende Hinweistafeln auf den eingeschr�nkten Winterdienst der Gemeinde
hin.
Grunds�tzlich
liegt die Versicherungspflicht von �ffentlichen Verkehrswegen bei den Kommunen.
D.h. im Klartext: Gemeinden sind verpflichtet Gehwege und B�rgersteige in einem
solchen Zustand zu halten, dass sie gefahrlos benutzt werden k�nnen. Im Winter
bedeutet das: Schnee r�umen und Streuen. Per Gemeindesatzung sind R�um- und
Streupflicht aber in der Regel auf die Haus- und Grundst�ckseigent�mer �bertragen,
die an Gehweg oder B�rgersteig angrenzen.
So ist zu r�umen
und zu streuen
Wie
und vor allem wann ger�umt werden muss geht aus der entsprechenden Satzung der
Gemeinde hervor. Die Fl�chen, f�r die Stra�enanlieger verpflichtet sind, sind
soweit von Schnee oder Eis zu r�umen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs gew�hrleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr m�glich ist. Der
ger�umte Schnee und das auftauende Eis sind am Rande des Gehwegs aufzuh�ufen.
Ludwig Anweiler hat eine Bitte: �Den Schnee nicht auf die Fahrbahn werfen,
sondern wirklich am Gehwegrand deponieren�. Und wenn das Tauwetter eintritt,
sind die Stra�enrinnen und Einl�ufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser
abziehen kann.
Stra�enanlieger
sind nach der geltenden Streupflichtsatzung als verpflichtet, die Gehweg bei
Schnee und Eisgl�tte sowie bei Schneeanh�ufung zu bestreuen. Das Streuen und R�umen
der Gehwege muss montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr sowie
sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr
erfolgen und ist bei Bedarf zu wiederholen. Die Streupflicht endet jeweils um
21.00 Uhr. Zum Bestreuen ausschlie�lich abstumpfendes Material wie Sand, Splitt
oder Schlacken zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist
verboten. Allenfalls bei Blitzeis kann ausnahmsweise der Einsatz von Streusalz
notwendig werden.
Pflichten delegieren
Bei
vermieteten H�usern k�nnen die Eigent�mer die R�um- und Streupflicht auf die
Mieter weiter delegieren. Ein Vermerk �ber die Streupflicht in der Hausordnung
gen�gt dabei nicht. Sie muss ganz klar vertraglich geregelt sein. In einem Haus
mit mehreren Eigent�mern sind alle Wohnungseigent�mer gemeinsam verpflichtet,
f�r die gefahrlose Begehbarkeit von B�rgersteig und zugeh�rigen Fu�wegen zu
sorgen. Die Bewohner m�ssen sich dann miteinander absprechen, wer die Arbeit
wann �bernimmt. Alternativ ist aber, vor allem bei gr��eren Wohneinheiten oft
auch ein Hausmeister oder ein R�um-Service beauftragt. Haus- und oder Grundst�ckeigent�mer
haben jedoch immer noch die Pflicht, die ordnungsgem��e R�umung zu �berwachen
und zu kontrollieren. Gerade f�r �ltere und kranke Menschen, aber auch f�r
Berufst�tige ergibt sich da oft ein Problem, denn auch sie sind von der R�um-
und Streupflicht nicht befreit. Wer seine Streupflicht, aus welchen Gr�nden
auch immer, nicht wahrnehmen kann oder will, sollte die Arbeit z.B. an einen R�um-
und Streudienst �bertragen. Gar nicht darum k�mmern, kann teuer werden, sp�testens
sobald jemand ausrutscht und sich verletzt. Derjenige, der verpflichtet gewesen
w�re, f�r einen begehbaren B�rgersteig zu sorgen, hat im Schadensfall die
Kosten zu tragen. Und bei bleibenden Personensch�den oder Behinderungen k�nnen
da schnell gr��ere Summen zusammenkommen.
Streumaterial f�r
B�rger
Ein
guter Rat: Sorgen sie rechtszeitig vor und legen sie sich einen Vorrat an
trockenem Sand zu. Feuchtes Material kann im Winter gefrieren und l�sst sich
dann nicht so gut ausstreuen. Stra�enanlieger k�nnen sich auch bei der
Gemeinde mit Streumaterial in haushalts�blichen Mengen versorgen. Interessenten
erhalten diesen Sand beim Bauhof Ecke Wilhelmstra�e/Nachtwaidweg, jeweils
freitags gegen 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bringen sie bitte dazu
geeignete Transportbeh�lter mit.
An
den Fu�g�nger�berwegen sind Streugutbeh�lter platziert. Bei Gl�tte k�nnen
sich die Fu�g�nger des darin enthaltenen Splitt-Sand-Gemischs bedienen, um
gegebenenfalls gefahrlos die Stra�e �berqueren zu k�nnen. Entsprechende Beh�lter
finden Sie auch an besonders gef�hrdeten Stra�eneinm�ndungen und Kreuzungen.
Autofahren im Schnee
- Machen Sie Ihr Auto rechtzeitig winterfit - besonders mit Winterreifen.
- Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit pl�tzlich
wechselnden Stra�enverh�ltnissen
- Geben Sie Streufahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte
und Kreuzungen frei.
- Parken Sie m�glichst nah am Fahrbahnrand.
- Wenn m�glich steigen Sie bei Schnee und Eis auf �ffentliche
Verkehrsmittel um.
Clever Schnee ger�umt
- R�umen sie Schnee an den Gehwegrand, nicht in die Stra�enrinne, damit
bei Tauwetter das Wetter gut ablaufen kann.
- Bei Stra�en ohne Gehweg muss in einer Breite von 1,50 Meter ger�umt und
gestreut werden, in Fu�g�ngerzonen mindestens 2,50 Meter.
- Wenn wir die Stra�en r�umen, kann wieder Schnee auf Ihrem frisch
gereinigten Gehweg landen - das l�sst sich leider oft nicht vermeiden, so dass
ein erneutes Reinigen des Gehweges erforderlich ist.
- Halten Sie f�r R�um- und Streufahrzeuge genug Platz zum Durchfahren frei:
Schneepfl�ge sind bis zu 3,50 Meter breit. Das entspricht etwa zwei
nebeneinander stehenden Pkws.
Richtiges Streumittel
- Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abgestumpfendem Material wie
Splitt, Sand oder Granulat.
- Salz ist nur ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt.
- Verwenden Sie nur soviel Salz wie unbedingt n�tig ist.
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