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Schwerbehindertenberatung beim VdK

[Online seit 02.08.2022]

Der Weg zum höheren Grad der Behinderung
Wenn die Einschränkung durch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung immer größer werden, kann sich für die Betroffenen ein Neufeststellungsantrag (Verschlechterungsantrag) lohnen. Doch lohnt sich bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands immer ein Antrag auf Neufeststellung des GdB Ein Neufeststellungsantrag bringt Chancen, bringt aber auch Risiken. Denn bei jedem Verfahren wird der komplette Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten erneut unter die Lupe genommen. Stellt dabei ein Gutachter in bestimmten Bereichen eine Verbesserung fest, wie zum Beispiel nach einer erfolgreichen Knie oder Hüft-OP, kann es auch zu einer Herabstufung kommen. Denn es kommt auf den Eizelfall und den jeweiligen Gesundheitszustand an. Nachteilsausgleiche durch einen höheren GdB und Merkzeichen. So ist der Schritt zu einem GdB von 50 eine wichtige Hürde. Erleichterungen wie z. B . ein besserer Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub und ein früherer Rentenbeginn, wären die Folge. Außerdem bekämen die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis. Er dient dem Nachweis der Schwerbehinderung und wird benötigt, um bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Wer bereits ein GdB von 50 oder mehr hat, kann mit einem Neufeststellungsantrag auch viel verlieren. Frauen und Männer, die kurz vor der Altersrente für Schwerbehinderte stehen, sollten mit dem Antrag so lange warten, bis der Ruhestand begonnen hat. Umgekehrt sollten diejenigen, die ebenfalls diese Altersrente anstreben und denen eine Verringerung des GdB unter 50 droht, ein Verfahren so so lange wie möglich hinauszögern. Denn hat die Rente erst einmal begonnen, ändert sich daran nichts mehr. Neben einem höheren Grad der Behinderung können Menschen mit Behinderung mit einem Antrag auf auf Neufeststellung auch Merkzeichen beantragen wie “aG” ( außergewöhnlich gehbehindert), das beispielweise das Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt.
Gut zu wissen. Ein “ Verschlimmerungsantrag ” also ein Antrag auf Neufeststellung des GdB, ist nicht dasselbe wie ein ein Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid.  Wird erstmalig ein Grad der Behinderung festgestellt (Erstantrag) und der Betroffene ist nicht einverstanden mit dem Feststellungsbescheid, kann er innerhalb einer Frist, in der Regel innerhalb eines Monats, Widerspruch dagegen einlegen. Der Verschlimmerungsantrag hingegen wird gestellt, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verschlechtert. Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder zum Thema und hilft bei Antragstellung und Widerspruch.
Weitere Auskünfte zu diesen Themen sowie Hausnotruf und Europaschlüssel erteilt der Schwerbehinderten Obmann des VdK Reilingen Nikolaus Streck, Tel.: 06205/14119. Wir freuen uns auf sie.
Allen Mitgliedern, die im August ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg.
Ihr VdK Team Ortsverband Reilingen
Wu.V 

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