Die Gemeinde informiert
Baustellenfahrplan für die Linie 717
[Online seit 14.01.2019]
Die Salierbrücke wird ab 21. Januar 2019 für den Individualverkehr gesperrt. Lediglich Krankenwagen im Einsatz und die Shuttlebusse des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar können während der 26monatigen Bauzeit über die Salierbrücke fahren.
In der Heftmitte dieser Amtsblattausgabe haben wir für Sie den Baustellenfahrplan der Buslinie 717 Heidelberg – Speyer über Reilingen sowie den Shuttlefahrplan zwischen dem Parkplatz „Luxhof“ und der Haltestelle Speyer „Domplatz“ veröffentlicht. Ihre Nahverkehrsverbindung finden Sie auch auf der gemeindeeigenen Homepage unter www.reilingen.de/de/leben/nahverkehr/ oder unter www.vrn.de.
Grundsätzlich fahren die Kleinbusse werktags zwischen 4.40 Uhr und 23 Uhr, samstags von 5.30 Uhr bis 23 Uhr und sonntags von 9 Uhr bis 23 Uhr. In den Hauptverkehrszeiten zwischen 7 und 16 Uhr werden drei der Shuttles im Einsatz sein.
Der VRN rechnet mit einer Fahrzeit von sieben Minuten (inklusive Umsteigen). Bei hohem Fahrgastaufkommen kann sich diese Zeit verlängern, weil die Busse nur einzeln über die Brücke fahren dürfen.
Zusätzlich zu den Shuttles stellt der VRN umstiegsfreie Einzelfahrten der Linie 717 bereit, die die Salierbrücke über die A61 umfahren. Bei dieser umstiegsfreien Option fahren die Busse jedoch nur die Haltestellen „Stadthalle“, „Hirschgraben“, und der Busbahnhof an.
Bei der Umfahrungslösung rät der VRN eine Fahrtzeitverlängerung von 11 Minuten einzuplanen.
Aus Sicherheitsgründen darf der Bus eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern auf der Autobahn nicht überschreiten, wenn Fahrgäste stehen. Wenn jeder einen Sitzplatz hat, darf sich der Bus mit 80 Stundenkilometern bewegen.
Empfohlene Verbindungen für Schüler:
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/