Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Frostgefahr für Wasserzähler und Wasserleitung

[Online seit 11.01.2019]

Starker Frost im Winter verursacht immer wieder empfindliche Schäden an Wasserleitungen und Wasserzählern. Diese können vermieden werden, wenn rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Deshalb wird um Beachtung nachstehender Hinweise gebeten:
 

  • Mit Eintritt der Kälte sollten Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasseruhren geschlossen bleiben. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren sollten rechtzeitig instand gesetzt werden.

 

  • Luftdurchlässiges Mauerwerk sollte abgedichtet werden. Freiliegende Wasserrohre und Wasseruhren in frostgefährdeten Räumen sollten mit wasserabweisendem Isoliermaterial umhüllt werden. Hierzu können Kork, Glaswolle u.ä. verwendet werden.

 

  • Garten- und Sommerleitungen sowie Leitungen in frostgefährdeten und unbewohnten Räumen sollten geschlossen und entleert werden.

 

  • Wasserzählerschächte im Freien sollten dicht abgedeckt werden. Der Zugang zum Abstellhahn und Wasserzähler muss allerdings jederzeit möglich sein.

 

  • Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampen oder offenem Feuer auftauen. Ziehen Sie den Fachmann hinzu, damit das Auftauen an der richtigen Stelle begonnen wird.

 
Wasserverluste und Kosten für Schäden an Wasseruhren, die durch mangelnden Schutz entstehen, hat der Wasserabnehmer selbst zu tragen. Die Gemeindeverwaltung bittet die Wasserabnehmer dringend, die vorgenannten Regeln sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008